Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum es geht:
Die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf schreibt Bauleistungen für den Umbau ihres Rathauses in 15345 Petershagen/Eggersdorf öffentlich aus. Die Maßnahme ist in 7 eigenständige Fachlose aufgeteilt, die separat oder in Kombination angeboten werden können.
Die 7 Lose:
1. Rohbauarbeiten
2. Trockenbauarbeiten
3. Fliesenarbeiten
4. Malerarbeiten
5. Tischlerarbeiten
6. Bodenbelagsarbeiten
7. Stark- und Schwachstromanlagen (Elektro + Klimatechnik)
Was Bieter wissen müssen:
Wichtige Fristen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Bewertet wird die Wertungssumme des Angebots, die aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung der genannten Bestandteile ermittelt wird.
Die Wertungssumme wird aus der nachgerechneten Angebotssumme ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbeträgen aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenRahmenbedingungen für alle Lose
Bauherr: Gemeinde Petershagen/Eggersdorf, Am Markt 8, 15345 Petershagen/Eggersdorf
Standort: Am Markt 8, 15345 Petershagen/Eggersdorf (Land Brandenburg)
Vergabenummer: 2026/090
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A (offenes Verfahren)
Zuschlagskriterium: niedrigster Preis
Angebotsabgabe: ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg
Vertragsgrundlage: VOB/B (Ausgabe 2016); VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019
Sprache: Deutsch
Arbeiten bei laufendem Rathausbetrieb
Die Baumaßnahme wird bei laufendem Rathausbetrieb durchgeführt. Daraus ergeben sich für alle Lose folgende Pflichten:
Baustelleneinrichtung – Pflichtbestandteil in allen Losen
Jedes Los umfasst eine eigene Baustelleneinrichtung. Die typischen Bestandteile sind:
Konkret Los 1 (Rohbau): zusätzlich Bauzaun (45 m, 2 m hoch), beheizbares Miet-WC ab 26.10.2026, Standgerüst/Fassadengerüst (130 m²), Gerüsttreppen, Staubschutzwände (ca. 60 m Holzlattung + 80 m² PE-Folie).
Verwendung von Holzprodukten – Nachweispflicht (alle Lose)
Für alle 7 Lose ist die VVB 248 (Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten) verpflichtend einzureichen. Der Bieter muss eine von vier Optionen wählen und nachweisen:
1. FSC/PEFC-zertifizierte Holzprodukte mit Produktkettenzertifikat (CoC)
2. Gleichwertig zertifiziert mit Prüfung durch Thünen-Institut Hamburg oder BfN Bonn
3. FSC/PEFC-Kriterien im Herkunftsland mit Einzelnachweis durch Sachverständigen oder akkreditierten Zertifizierungsdienstanbieter
4. Direktkauf von FSC/PEFC-zertifiziertem Unternehmen
Die Nachweise sind mit Mengen-, Zeit- und Inhaltsbezug zum Auftrag zu erbringen – bei Bauleistungen vor dem Einbau, bei Lieferleistungen bei Anlieferung.
Abfallentsorgung – Pflichten für alle Lose
Der Auftragnehmer wird Erzeuger und Besitzer der Bau- und Abbruchabfälle und übernimmt:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung (gilt für alle Lose)
Präqualifikation oder Eigenerklärung:
Referenzen:
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft:
Nachunternehmer:
Wirtschaftliche und finanzielle Eignung (auf Verlangen)
Folgende Nachweise sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Los 5 (Tischlerarbeiten) – zusätzlich: Haftpflichtversicherung in hinreichender Höhe inkl. Feuerversicherungsschutz
Mindestlohn und sozialrechtliche Anforderungen (gilt für alle Lose)
Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG (Formular 5.3):
Sonstige Pflichten und formale Anforderungen
SiGeKo-Qualifikation: Falls Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination erforderlich, muss die Qualifikation gemäß RAB 30 vorliegen.
Produktangaben: Bei vom Auftraggeber vorgegebenen Produkten mit Zusatz "oder gleichwertig" müssen Bieter eigene Hersteller-/Typbezeichnungen nur eintragen, wenn sie vom vorgegebenen Produkt abweichen – in diesem Fall ist die Gleichwertigkeit schriftlich nachzuweisen.
Sprache: Deutsch
Vertragsstrafe bei Verzug: 0,2 % der Auftragssumme (ohne USt) pro Werktag, maximal 5 % der Auftragssumme
Mitteilungspflicht: Änderungen der Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) sind unverzüglich mitzuteilen
Pauschalierter Schadensersatz: 15 % der Bruttoabrechnungssumme bei unzulässiger Wettbewerbsabrede
Vergleichbare Bauleistungen in ähnlichem Umfang
als Eigenerklärung vorzulegen, gilt einheitlich für alle 7 Lose