Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Bremer Stadtreinigung schafft einen Umschlagbagger für ihre Recycling-Station in Bremen-Osterholz an. Bieter können zwischen Kauf (ggf. mit Leasing-Finanzierung) und Miete (mindestens 6 Jahre, maximal 8 Jahre) wählen. Das Gerät soll angelieferte Abfälle vorverdichten, damit Transportcontainer optimal genutzt werden – ca. 600 Betriebsstunden pro Jahr sind vorgesehen.
Das Verfahren ist EU-weit und offen. Angebote werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht. Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Preis). Anlieferung des Baggers voraussichtlich am 30.04.2027.
Bieter müssen diverse Eigenerklärungen abgeben (u.a. zu Mindestentgelt, Russland-Sanktionen, Eignung), das Preisblatt ausfüllen und ggf. Unterauftragnehmer benennen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenEinsatz und Zweck
Beschaffungsoptionen (Kauf oder Miete)
Der Bieter kann zwischen zwei Hauptvarianten wählen:
Für beide Varianten gilt die nachfolgende Wartungspflicht.
Wartung und Service
Wartung ist in beiden Hauptvarianten (Miete und Kauf) Bestandteil der Leistung:
Optionale Zusatzleistungen
Zusätzlich zum Grundangebot können – unabhängig von Miet- oder Kaufvariante – folgende optionale Positionen angeboten werden:
Lieferung
Voraussichtlicher Liefertermin: 30. April 2027.
Der konkrete Lieferort und die Lieferbedingungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung/den Ausschreibungsunterlagen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuschlagskriterium
Der Zuschlag geht an das wirtschaftlichste Angebot = niedrigster Preis.
Fachliche und technische Eignung
Nachweis der fachlichen Eignung sowie der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit. Über die Eigenerklärung 124 LD sind insbesondere Angaben zu:
zu machen. Auf Verlangen sind 3 Referenzen der letzten 3 Jahre mit Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum vorzulegen.
Zuverlässigkeit und Rechtstreue
Über die Eigenerklärung 124 LD ist zu bestätigen, dass:
Ab Auftragssumme > 30.000 € wird für den vorgesehenen Zuschlagsempfänger ein Gewerbezentralregisterauszug angefordert.
Tariftreue / Mindestlohn
Die Vergabe richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Bremischen Landesgesetz über Tariftreue und Mindestlöhne. Der Bieter muss die Mindestentgelt-Erklärung (Formular 231 HB) abgeben und damit zusichern, dass die eingesetzten Beschäftigten mindestens den Landesmindestlohn Bremen erhalten. Bei Einschaltung von Nachunternehmern ist zusätzlich Formular 232 HB zu vereinbaren; jeder Nachunternehmereinsatz ist vor Ausführungsbeginn schriftlich anzuzeigen. Auf Verlangen sind prüffähige Unterlagen (Entgeltabrechnungen, Stundennachweise, Arbeitsverträge) in deutscher Sprache vorzulegen.
Aktuell geltende Mindestlöhne (Stand der Anlage):
Sanktionskonformität (Russland-Sanktionen)
Der Bieter muss die Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 abgeben und bestätigen, dass weder er noch – bei mehr als 10 % Auftragswert – beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder kapazitätsbereitstellende Unternehmen:
Diese Verpflichtung gilt während der gesamten Vertragslaufzeit.
Bietergemeinschaften und Eignungsleihe
Bietergemeinschaften müssen das Formular 234 abgeben und einen bevollmächtigten Vertreter benennen; alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch.
Eignungsleihe (Kapazitäten Dritter): Werden Kapazitäten anderer Unternehmen (Maschinen, Personal, Fachkunde) in Anspruch genommen, ist dies über das Formular 235 zu erklären und auf Verlangen eine Verpflichtungserklärung (Formular 236) vorzulegen. Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit eines Dritten ist eine gemeinsame Haftung erforderlich.
Besondere Hinweise
Werkstätten für behinderte Menschen erhalten bei der Wertung einen Bonus von 15 % auf die Wertungssumme; bei gleicher Wirtschaftlichkeit geht der Zuschlag an die Werkstatt (Nachweis mit dem Angebot erforderlich).