Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW (MUNV) sucht einen Dienstleister, der die Erstellung des neuen Abfallwirtschaftsplans für den Planungszeitraum bis 2038 fachlich unterstützt. Der bestehende Teilplan „Siedlungsabfälle" (von 2016, ergänzt 2023) soll fortgeschrieben und um den Bereich „Bau- und Abbruchabfälle" erweitert werden.
Die Auftragnehmerin erstellt Zehnjahresprognosen zum Abfallaufkommen und zum Entsorgungsanlagenbedarf (jeweils in zwei Szenarien), erarbeitet Maßnahmenempfehlungen zur Umsetzung der Abfallhierarchie (Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Verwertung, Beseitigung) sowie Indikatoren und Zielvorgaben. Sie begleitet das Beteiligungsverfahren, wertet Rückmeldungen aus und überarbeitet den Planentwurf.
Im Angebot sind Konzept, Arbeits- und Zeitplan sowie ein Preis mit Tagessätzen vorzulegen. Bieter müssen Eignungsnachweise (Umsatz, Referenzen) und Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen einreichen. Die Angebotsfrist endet am 28.08.2026 um 12:00 Uhr, die Leistungserbringung läuft bis Ende Oktober 2029.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis35%
Angebotspreis, bewertet über die Best-Angebots-Quotienten-Methode (niedrigster Preis / Angebotspreis x 35%)
- Fachliche Kriterien65%
Gesamtleistungspunktzahl aus Konzept zum Leistungsinhalt und Arbeits-/Zeitplan, bewertet nach Best-Angebots-Quotienten-Methode
Best-Angebots-Quotienten-Methode: (Leistungspunktzahl des Angebots / beste Leistungspunktzahl) x Gewichtung fachliche Kriterien + (niedrigster Preis / Angebotspreis) x Gewichtung Preis. Leistungspunktzahl = (Bepunktung Konzept x 0,6) + (Bepunktung Arbeits-/Zeitplan x 0,4). Bepunktung jeweils 0-4 Punkte (0 = Ausschluss).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAuftragsrahmen
Fachliche Unterstützung des MUNV bei der Erarbeitung des „Abfallwirtschaftsplans – Teilplan für die Bereiche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle" für das Land Nordrhein-Westfalen. Der bestehende Teilplan „Siedlungsabfälle" (2016, ergänzt 2023) wird für den Planungszeitraum bis 2038 fortgeschrieben und um den Bereich Bau- und Abbruchabfälle erweitert. Ziel ist die Sicherung der Entsorgungssicherheit und die Stärkung der Abfallhierarchie (Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Verwertung, Beseitigung).
Daten werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) und vom Statistischen Landesamt (IT.NRW) bereitgestellt. Die Auftragnehmerin arbeitet eng mit dem MUNV zusammen, wendet geeignete Methoden an und übergibt sämtliche Ergebnisse digital gemäß Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Vertraulichkeit sowie Informationssicherheit und Datenschutz (BSI-IT-Grundschutz, DSGVO, DSG NRW) sind einzuhalten.
Leistungsbaustein A – Zehnjahresprognosen
Erstellung von Prognosen für:
Inhalt je Prognose:
Anforderungen:
Leistungsbaustein B – Maßnahmenempfehlungen zur Abfallhierarchie
Erstellung von Maßnahmenempfehlungen zur Umsetzung der Abfallhierarchie für folgende Abfallströme:
Zusätzlich: Maßnahmen zu Littering (Vermüllung) und Umweltreinigung.
Bearbeitungsform:
Leistungsbaustein C – Indikatoren und Zielvorgaben
Entwicklung von Indikatoren und Zielvorgaben für:
Spezialindikator: „Nativ-organische Abfälle im Restabfall" mit Zielwerten, gestaffelt nach Einwohnerdichte (Cluster: ≤500, 501–1.000, 1.001–2.000, >2.000 Einwohner/km²).
Bearbeitungsform:
Leistungsbaustein D – Beteiligungsverfahren und Überarbeitung
Begleitung des Beteiligungsverfahrens (Juli–November 2028) mit Kommunen, Landkreisen, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, Öffentlichkeit und Bundesländern:
Folgeschritte:
Prozesselemente und Termine
Allgemeine Prozesselemente:
Wichtige Meilensteine:
Zusatzleistungen (optional zu bepreisen)
Im Angebot separat zu bepreisen sind:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung – Ausschlussgründe
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen:
Vorlage über Formular 521 EU (Eigenerklärung Ausschlussgründe). Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied einzeln in Textform einzureichen.
Sanktionspaket 5 EU
Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU über Formular 523 EU.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Nachweis nur erforderlich, soweit nach Recht des Herkunftslandes eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Zulassung oder ein Registereintrag für die Tätigkeit notwendig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen)
Nachweis über das Formular „Referenzliste Unternehmen". Referenzen müssen in den letzten 5 Jahren (01.07.2021 – 30.06.2026) vollständig erbracht worden sein.
Gefordert werden:
Hinweise:
Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Unteraufträge
Möglich sind:
Bei Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder insgesamt die Eignungskriterien erfüllen.
Sonstige Anforderungen
Kein Nachweis über Bieterkaution erforderlich.
Keine Sicherheitsleistung erforderlich.
Keine besondere Rechtsform des Unternehmens erforderlich.
Eigene AGB sind nicht zulässig (führen zum zwingenden Angebotsausschluss).
Frist für Rückfragen: 13.08.2026; Antworten bis 21.08.2026.
Erfahrungen im Bereich Prognoseerstellung bei Themen mit Bezug zu Umweltpolitik oder Abfall-, Ressourcen- oder Umweltwirtschaft
Vollständig erbrachte Leistungen mit Angabe des Auftraggebers und Auftragswerts; auch abgeschlossene Teilleistungen aus laufenden Projekten zulässig. Mit einer Referenz können mehrere Eignungskriterien belegt werden.
Erfahrungen in der Politikberatung bei Erstellung von Maßnahmenempfehlungen zur Umsetzung der Abfallhierarchie bei unterschiedlichen Abfallströmen
Mit Angabe des Auftraggebers und Auftragswerts.
Erfahrungen im Bereich der Abfallwirtschaft und ihrer Strukturen in Nordrhein-Westfalen
Mit Angabe des Auftraggebers und Auftragswerts.