Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenLieferung, Herstellung und Montage von loungeartiger Bestuhlung für das Terminal 3 (Pier G, Ebene 1) des Frankfurter Flughafens.
Gefordert werden 24 elektrifizierte Sitzrondells mit je 2 Steckdosen und USB-C-Anschluss pro Sitz, 1 Sitzrondell ohne Elektroanschluss, 2 Sitzbänke (6 und 9 Sitze) sowie 3 einzelne Sitztraversen. Alle Sitzmöbel müssen aus der gleichen Serie stammen.
Der Auftrag umfasst die komplette Lieferung und Montage am Erfüllungsort Flughafen Frankfurt (60549). Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb von 3 Monaten ab Vertragsbeginn.
Zeitplan & Fristen
Die wichtigsten Termine im Überblick- Veröffentlicht23. August 2026
Bekanntmachung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen.
- Angebotsfrist—
Letzter Termin für die elektronische Angebotsabgabe.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Erfüllungsort
Lieferung, Herstellung und Montage von loungeartiger Bestuhlung für das Terminal 3, Pier G, Ebene 1, am Flughafen Frankfurt Main.
Erfüllungsort: Flughafen Frankfurt Main, 60549 Frankfurt am Main.
Leistungszeitraum: 3 Monate ab Vertragsbeginn.
Sitzrondells (Hauptlieferumfang)
Position 1 – 24 Stück elektrifizierte Sitzrondells:
Position 2 – 1 Stück Sitzrondell (wie Pos. 1, ohne Elektroanschluss):
Alle Rondells müssen aus derselben Möbelserie stammen.
Sitzbänke und Traversen
Position 3 – 1 Stück Sitzbank, 6 Sitze, ohne Elektroanschluss
Position 4 – 1 Stück Sitzbank, 9 Sitze, ohne Elektroanschluss
Position 5 – 3 Stück einzelne Sitztraversen
Die Sitzbänke und Traversen müssen zusammen mit den Rondells optisch und qualitativ aus einer Serie stammen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Der Bewerber muss eine entsprechende Eigenerklärung abgeben.
Eignungsnachweis
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind weitere Nachweise zur Eignung einzureichen.
Bewerbergemeinschaften
Bei Bewerbergemeinschaften sind alle Mitglieder zu benennen sowie das vertretungsberechtigte Mitglied anzugeben.
Nachforderung und Ausschluss
Die Vergabestelle hat ein Nachforderungsrecht nach § 51 SektVO. Achtung: Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Ein erneutes Nachfordern findet nicht statt.
Rechtliche Anforderungen (LKSG und Sanktionen)
Die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) sind einzuhalten.
Ebenso ist Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 (Russland-Sanktionen) zu beachten.