Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt forstwirtschaftliche Dienstleistungen zur Erstaufforstung von Ackerflächen.
Worum es geht: Auf rund 206 Hektar Nettopflanzfläche (aufgeteilt in 19 Lose) sollen zwischen November 2026 und März 2027 Bäume gepflanzt, Zäune gebaut und die Kulturen zwei Jahre lang gepflegt werden. Die Auftragnehmer beschaffen die Forstpflanzen, bereiten die Flächen vor (u.a. Tiefenmeißeln, Streifenfräsen), pflanzen, errichten Wildschutzzäune und übernehmen die Kulturpflege.
Was zu tun ist:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBoden- und Flächenvorbereitung
Vermarktung des Pflanzplanes (GPS-Aufmaß als Shape-Datei ETRS89 UTM Zone 33, EPSG 5650 oder 25833; PDF mit kartenmäßiger und tabellarischer Darstellung) sowie Markierung der Messpunkte im Gelände (Eichen- oder Robinienpfähle mind. 2,5 m lang, 10 cm stark, alle 50 m). Bodenbearbeitung je nach Vorfrucht und Bodenzustand: Mulchen, Tellerscheibe (mind. 5 cm tief), Grubber (mind. 10 cm tief), Tiefenmeißeln mind. 60 cm tief zur Auflockerung der Pflugsohle, Streifenfräsen (Streifenabstand 2 m, mind. 15 cm tief, mind. 60 cm breit) oder Forststreifenpflug. In Hanglagen quer zum Hang arbeiten. Auf Flächen mit Bodendenkmälern (z.B. Los 15) ist keine tiefe Bodenbearbeitung zulässig. Die Oberfläche wird zur Wasserretention geebnet und rückverfestigt.
Pflanzung und Pflanzenqualität
Beschaffung, Lieferung und Pflanzung von Forstpflanzen gemäß Qualitätsstandard der Landesforst MV. Reihenabstand 2 m (Vorwald 4 m), Waldrand aus fünf Pflanzreihen. Wurzeln vor Pflanzung mind. 6 Stunden wässern, Wurzelhals vollständig mit Mineralboden bedecken; Stauchungen und Erdabspülungen sind zu vermeiden. Bevorzugt werden herkunftssicheres Vermehrungsgut mit FfV- und Züf-Zertifizierung sowie Samenplantagen oder Bestände mit Prädikat 'Sonderherkunft' (DKV). Bei Pappeln nur zugelassene Klone der Kategorie 'GEPRÜFT' gemäß Forstvermehrungsgutgesetz aus anerkannten deutschen Mutterquartieren. Aktenkundige Übernahme der Pflanzen mit Protokoll, Lieferscheine mit lückenlosen Angaben zu Alter, Größe, Herkunft, Stammzertifikat-Nr. und Zertifizierung.
Wildschutz und Zaunbau
Drahthosen/Wuchshüllen (1,20 m hoch, lichtdurchlässig, witterungsbeständig, biologisch abbaubar) an gekennzeichneten Pflanzen vor der Pflanzung anbringen. Knotengeflechtzaun 200/25/15 M, dickverzinkt, 1,80 m hoch, hasensicher (Kopf-/Fußdraht 2,5 mm, Fülldraht 2,0 mm). Z-Profilpfähle alle 5 m, Eck- und Knickpfähle aus Eichen- oder Robinienkernholz, mit Heringen gesichert. Greifvogelsitzkrücken (mind. 4 m hoch, an Eichen- oder Robinienkerholzpfahl) errichten und bis Ende des 2. Standjahres unterhalten. Zauntore in Rahmenbauweise, 4 m breit, Kanthölzer mind. 6x6 cm, mind. 2 Jahre dauerhaft. Gewährleistung Zaunbau: 2 Standjahre ab Pflanzung.
Waldrandgestaltung
Waldrand mind. 2 Baumarten II. Ordnung und 3 Straucharten; Mindestliefermenge 20 % pro Strauchart. An typischer Zusammensetzung je nach Waldrandtyp (K1, K2, M1, M2, M2+, NM2, NM3, R1, R2, Z1, Z2, Z2+, NK2, NR2, NM2) - zugelassene Baumarten II. Ordnung u.a. Elsbeere, Feldahorn, Flatterulme, Silberweide, Wildapfel, Wildbirne, Eberesche, Stechpalme, Mehlbeere; zugelassene Sträucher u.a. Alpen-Johannisbeere, Weißdorn, Pfaffenhütchen, Hecken-/Hunds-/Weinrose, Schlehdorn, Schneeball, Schwarzer Holunder, Sanddorn.
Kulturpflege
Pflegegänge für das 1. und 2. Standjahr im Preisblatt bepreisen (Preis pro Pflegedurchgang je Hektar). Maschinelle und kombinierte Verfahren werden bevorzugt (ehemalige Ackerstandorte). Abruf erfolgt durch das zuständige Forstamt (ganzflächig oder für Teilbereiche). Kulturpflegeleistungen können bis 31.12.2028 abgerufen werden. Beginn spätestens 14 Tage nach Abruf.
Anwuchsgarantie und Nachbesserung
Anwuchsgarantie mind. 80 % der Pflanzen. Bei Anwuchsrate unter 80 % oder flächigen Ausfällen über 2.000 m² ist eine kostenlose Nachbesserung als Leistungsbestandteil durchzuführen. Beurteilung des Anwuchses durch den Auftraggeber im September 2027 (1. Standjahr). Nachbesserungen sind jährlich im September des Folgejahres zu beurteilen. Der Nachbesserungszeitraum erstreckt sich über das 1. und 2. Standjahr (bis 31.12.2028).
Koordination und Vorgaben je Los
Vor Arbeitsbeginn Anmeldung beim zuständigen Forstamt: mind. 2 Werktage bei Erstbewerbung, 1 Werktag bei bereits erfolgter Einweisung; nach Ruhepausen über 6 Werktage erneute Anmeldung. Pflanzenanlieferung mit mind. 2 Werktagen Vorlauf abstimmen. Vor Ort muss dauerhaft mindestens ein deutschsprachiger Mitarbeiter mit forstlichen Fachbegriffskenntnissen sowie mindestens zwei notruffähige Personen anwesend sein. Flächenvorbereitung und Wildschutz sind nur dann Leistungsbestandteil, wenn im Preisblatt des jeweiligen Loses aufgeführt. Leistungsstand 31.03.2027 (bei Vorfrucht Mais/Rüben/Kartoffeln nach Erntebeginn). Abweichungen vom Pflanzplan sind nur bei Angebotsabgabe möglich; nach Zuschlag nicht zulässig.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenVergleichbare Referenzen zu Erstaufforstungsleistungen mit Bodenvorarbeiten, Pflanzenbeschaffung/Lieferung/Pflanzung, Zaunbau und Kulturpflege
Name des Auftraggebers, Leistungszeitraum, Flächengröße (ha), kurze Leistungsbeschreibung. Bewertung: Anwuchsmenge (Ausschlusskriterium mind. 80%), Pflanzenqualität, Termintreue, Betreuungsaufwand. Mindestens 9 von 13,5 Punkten. Anwuchsrate unter 80 % führt zum Ausschluss auf 2. Wertungsstufe.