Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Hessen Mobil (Dillenburg) schreibt im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland die Verkehrssicherung für die Fahrbahnerneuerung und Teilinstandsetzung von Bauwerken auf der B 49 im Bereich Leun/Biskirchen – Tiefenbach (8. Bauabschnitt, ca. km 0,008 bis 2,422) öffentlich aus.
Was ist zu tun?
Der Auftragnehmer richtet die komplette Baustellenverkehrsführung ein, hält sie vor und baut sie wieder ab – über mehrere Bauphasen hinweg (2026 bis 2027). Dazu gehören u. a. Verkehrszeichen und -kombinationen, provisorische Lichtsignalanlagen, transportable Schutzeinrichtungen (z. B. ProTec 120), temporäre Markierungen sowie Anpralldämpfer. Auch die regelmäßige Kontrolle und Dokumentation der Verkehrssicherung ist Teil der Leistung.
Wie wird abgegeben?
Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (vergabe.hessen.de, AI Bietercockpit) in Textform einzureichen. Die Angebotsfrist endet am 26.08.2026 um 09:30 Uhr. Zuschlagskriterium ist der Preis; Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenStreckenabschnitt und Bauwerke
Lage der Maßnahme: B 49, 8. Bauabschnitt, von NK 5415 040 O bis NK 5415 039 O (Station 0,008 bis 2,422 km) im Bereich Leun/Biskirchen und Tiefenbach.
Betroffene Bauwerke:
Der Anliegerverkehr bis Tiefenbach bleibt während der gesamten Bauzeit frei.
Bauphasen und Ausführungszeiträume
Die Maßnahme ist in mehrere Bauphasen (BP) unterteilt:
Wechselwirkungen mit parallel laufenden Arbeiten anderer Auftragnehmer (Strecken- und Brückenbau) sind zu berücksichtigen; Mehraufwendungen daraus werden nicht gesondert vergütet.
Verkehrszeichen und Schilderkombinationen
Auf-, Abbau, Vorhaltung, Kontrolle, Wartung und Instandsetzung von Verkehrszeichen und Verkehrszeichenkombinationen gemäß den beigefügten Verkehrszeichenplänen (VZP). Typische Größen: 2,00 x 1,25 m (SH 175), 1,60 x 1,25 m (SH 140/175), 600 x 450 mm (SH 84). Maximaler Schilderabstand ca. 50 m (Erhöhung bei örtlichen Gegebenheiten möglich). Zum Einsatz kommen u. a. Z 283-10/20/30, Z 1040-34, Z 274-60/80/100/120, Z 521-30, Z 511-10/20, Z 123, Z 124, Z 209/209-10, Z 267, Z 222, Z 626-20, Z 276, Z 277, Z 531-20-200/400, Z 1001-30, Z 1004-30-400 sowie gelbe Blinkleuchten.
Markierungsarbeiten
Herstellung, Vorhaltung und Wiederentfernung von temporären Markierungen Typ II (Folie, profiliert, P7) auf Asphalt:
Inklusive Reinigung, Trocknung und vollständigem Entfernen nach Bauende.
Provisorische Lichtsignalanlagen (LSA)
Lieferung, Aufbau, Betrieb, Wartung und Abbau von transportablen Lichtsignalanlagen Typ D – sowohl für Einmündungsverkehr (2 oder 3 Ausleger) als auch für Fußgängerquerungen. Für jede LSA ist eine verkehrstechnische Unterlage (Signallageplan, Berechnungen, Zwischenzeitenmatrix, Signalzeitenplan) zu erstellen. Die beiden provisorischen LSA im Baustellenbereich sind untereinander zu koordinieren. Zusätzlich kommen provisorische Fußgängerampeln (FSA) zum Einsatz, u. a. an den Knotenpunkten L3020 und L3052 für die Bedarfsumleitungen U5/U6.
Transportable Schutzeinrichtungen und Anpralldämpfer
Kontroll- und Dokumentationspflichten
Kontrolle der Verkehrssicherung gemäß ZTV-SA:
Zusätzlich: tägliche Bautagesberichte mit Datum, Uhrzeit Arbeitsbeginn/-ende, Straßenkilometrierung und Regelplanangabe.
Verkehrsbehördliche Anordnungen und Aufstellprotokoll
Der Auftragnehmer hat die verkehrsrechtlichen Anordnungen gemäß § 45 Abs. 2 StVO rechtzeitig zu beantragen:
Für jeden Aufbau der Verkehrssicherung ist ein Aufstellprotokoll anzufertigen; die Verkehrssicherung ist jeweils mindestens 3 volle Tage vor Baubeginn aufzubauen.
Verkehrskonzept und Bauablaufplan
Personalqualifikation
Der für die Verkehrssicherung verantwortliche Mitarbeiter muss die Qualifikation nach MVAS 99 nachweisen. Soweit SiGeKo-Aufgaben anfallen, ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator mit Qualifikation gem. RAB 30 einzusetzen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Eignungsanforderungen (mit Angebot nachzuweisen)
Auf gesondertes Verlangen vorzulegende Nachweise
Eignungsleihe (Inanspruchnahme fremder Kapazitäten)
Der Bieter darf zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dafür sind die Formulare HVA B-StB 104.1 (technisch/beruflich) und 104.2 (wirtschaftlich/finanziell) zu verwenden. Auf gesondertes Verlangen sind Name, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten des überlassenden Unternehmens sowie ggf. vorhandene PQ-Nummern nachzureichen.
Zuschlagskriterium
Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Vergleichbare Bauleistungen (Referenzen aus dem Bereich Straßenbau / Verkehrssicherung); pro Referenz sind Bezeichnung der Leistung, Auftragswert (anteilig), Ausführungszeitraum und Auftraggeber anzugeben
Auf gesondertes Verlangen sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung der Referenzen vorzulegen; optional sind auch Referenzen älter als 5 Jahre möglich