Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenVerlängerung des Adobe Creative Cloud Enterprise-Abos (Alle Apps, VIP GOV) für mehrere Plattformen beim Technischen Finanzamt Berlin.
Was beschafft wird:
Abo-Verlängerung von Adobe Creative Cloud (alle Anwendungen) für 12 Nutzer-Lizenzen, plattformübergreifend (Windows, macOS, ggf. weitere), im Rahmen des Adobe VIP Government-Programms.
Wer bestellt: Technisches Finanzamt Berlin (Kniprodestr. 31, 10407 Berlin).
Laufzeit: 12 Monate vom 16.08.2026 bis 15.08.2027. Lizenzen müssen bis zum 16.08.2026 bereitgestellt sein.
Verfahren: Öffentliche Ausschreibung nach UVgO, keine Lose, Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Preis).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Leistung
Verlängerung des bestehenden Abonnements für Adobe Creative Cloud for enterprise – All Apps im VIP Government-Programm (Lizenztyp: Isolated Feature Restricted License, User Level 2 = 10–49 User).
Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen – die Verlängerung erfolgt als Gesamtauftrag.
Vertragslaufzeit und Liefertermin
Erfüllungsort und Verwendungszweck
Erfüllungsort:
Technisches Finanzamt Berlin
Kniprodestr. 31
10407 Berlin
Verwendungszweck:
Die Lizenzen sind ausschließlich für Standorte und Gebäude der Berliner Steuerverwaltung im Land Berlin vorgesehen. Dies ist im Rahmen der Exportkontrolle zu bestätigen.
Rechnungsstellung
Die Rechnung ist als E-Rechnung per E-Mail an bereich.E-Rechnung@tfa.berlin.de zu senden.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Zuverlässigkeit (vorläufiger Eignungsbeleg)
Als vorläufiger Beleg für Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert die Vergabestelle:
Zusätzlich ist eine Eintragung im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV/Präqualifikation) des Landes Berlin möglich; in diesem Fall entfallen einzelne Nachweise.
Zwingende Ausschlussgründe
Ein Ausschluss ist zwingend und kann nicht durch Selbstreinigung entkräftet werden bei:
Fakultative Ausschlussgründe
Zum Ausschluss können insbesondere führen: