Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurz erklärt: Die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH in Wiesbaden vergibt das exklusive Recht, alle freigegebenen Werbeflächen auf und in ihren rund 265 Linienbussen zu vermarkten und zu verwalten. Der Auftrag umfasst Außenwerbung (z.B. Ganzgestaltung, Heckwerbung), Innenwerbung (A2-Plakate) und Infotainment-Bildschirme. Der Konzessionsnehmer übernimmt den gesamten Vertrieb, das Kundenmanagement, die Werbegestaltung, die Montage/Demontage der Folien und die Abrechnung. Er zahlt eine feste jährliche Konzession an ESWE.
Was zu tun ist:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKonzession & Exklusivität
Der Konzessionsnehmer (KN) erhält das ausschließliche Recht, alle freigegebenen Werbeflächen auf und in den ESWE-Fahrzeugen im gesamten Bediengebiet kommerziell zu vermarkten. Bestehende Werbeverträge des Konzessionsgebers (ca. 60) werden mit den vorhandenen Restlaufzeiten und Konditionen auf den KN übergeleitet.
Verfügbare Werbeflächen (Stand 01.01.2027)
Außenwerbung: 196 Busse (83 Solo Batterie, 110 Gelenk Diesel, 3 Gelenk Batterie) – Ganzgestaltung (außer Fahrzeugfront), Traffic Boards, Heckwerbung, Teilbeklebungen, Sonderwerbeformen.
Innenwerbung (A2-Plakate): 210 Plakatflächen (42 × 59,4 cm, Klapprahmen Fahrertrennscheibe, Papier ≥ 135 g/m²).
Infotainment: 16 Bündel à 10 Busse = 184 Busse mit Infotainment; 20 Slots je Bündel, davon 12 Slots je Bündel vermarktbar; Slot-Länge 15 Sekunden; Bilddateien 960 × 610 Pixel, 72 DPI, RGB, PNG/JPG.
Vom KN zu erbringende Leistungen
Logistik & Betriebshof-Zugang
Fahrzeuge werden auf dem Betriebsgelände entgeltfrei bereitgestellt – nach vorheriger Anmeldung in der Vorwoche (mind. Textform). Beschränkung: max. 2 Fahrzeuge desselben Typs/Tag, max. 3 Fahrzeuge gesamt/Tag. Busbestellungen für Montage/Demontage bis spätestens Donnerstag 12:00 Uhr der Vorwoche des geplanten Termins. Jährliche Unterweisung des KN-Personals durch ESWE (Betretensrecht Betriebshof, Sicherheits-/Einweisungsvorschriften Anlage 04 + 05).
Lieferfristen Werbemittel
Geographisches Bediengebiet (Anlage 01)
Geltungsbereich der Werbeflächen im gesamten ESWE-Busnetz in und um Wiesbaden:
Kernstadt Wiesbaden: Mitte, Nordost, Südost, Westend/Bleichstraße, Rheingauviertel/Hollerborn, Klarenthal, Dotzheim, Sonnenberg, Bierstadt, Erbenheim, Biebrich, Schierstein, Kohlheck, Nerotal/Dambachtal.
Östliche Vororte: Igstadt, Kloppenheim, Heßloch, Breckenheim, Nordenstadt, Delkenheim, Medenbach.
Nördliche Vororte: Rambach, Naurod, Auringen.
Westliche Vororte: Frauenstein.
AKK-Gebiete (mit Mainz): Mainz-Kastel, Mainz-Amöneburg, Mainz-Kostheim (überwiegend MVG).
Außerhalb Wiesbadens (ESWE-Bedienung): Walluf, Martinsthal, Rauenthal, Niedernhausen, Oberjosbach, Bremthal, Niederjosbach, Mainz-Gonsenheim.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung zur Berufsausübung
Eintragung im Handelsregister (oder vergleichbaren Registern wie Vereins- oder Partnerschaftsregister). Nachweis durch Handelsregisterauszug, der zum Abgabetermin nicht älter als 3 Monate sein darf. Bei Bewerbergemeinschaften füllt jedes Mitglied die Eigenerklärung aus; bei Eignungsverleihung füllt jeder eignungsverleihende Nachunternehmer separat aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe der Jahresumsätze (netto) für die Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025 – sowohl allgemein als auch spezifisch für Vermarktung und Verwaltung von Werbeflächen.
Nachweis (oder Erklärung) einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme 5.000.000 € pro Schadenfall (Personen- und Sachschäden). Falls noch nicht vorhanden: Erklärung, dass die Versicherung spätestens zum Ausführungsbeginn abgeschlossen wird.
Gilt für Einzelbieter, Mitglieder von Bewerbergemeinschaften und eignungsverleihende Nachunternehmer.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen)
Mindestens 2 Referenzen zu folgenden Kategorien (je Kategorie Pflicht, max. 5 – unvollständige Teilnahmeanträge werden nicht gewertet):
Ausschlussgründe & Compliance
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Korruption, Betrug, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, schwere Verfehlungen, Wettbewerbsabsprachen, Interessenkonflikte, Insolvenz/Liquidation, Verstöße gegen Umwelt-/Sozial-/Arbeitsrecht). Falls Ausschlussgründe vorliegen: Selbstreinigung gem. § 125 GWB darlegen.
Eigenerklärung Tariflohn/Mindestlohn (MiLoG, SchwarzArbG § 21, AEntG § 21, AufenthG § 98c, Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz).
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionsverordnung (kein Bezug zu Russland gemäß Art. 5k EU-VO 833/2014).
Eignungsleihe: Bei Nutzung von Kapazitäten Dritter verpflichtet sich das Drittunternehmen zur Bereitstellung; Bieter und Drittunternehmen haften gesamtschuldnerisch.
Vermarktungsprojekte für Werbeflächen bei Verkehrsunternehmen (mind. 2 Pflicht, max. 5)
Eigenerklärung „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit"; 5 Punkte/Referenz (max. 25 Punkte)
Vergleichbare Vermarktungsprojekte bei kommunalen Auftraggebern (mind. 2 Pflicht, max. 5)
Eigenerklärung „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit"; 5 Punkte/Referenz (max. 25 Punkte)