Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung für Gerüstbauarbeiten (nach DIN 18 451) im Rahmen des 3. Bauabschnitts der Mauerwerksinstandsetzung an der Veste Otzberg (Burgweg 28, 64853 Otzberg). Das Gerüst wird benötigt, damit andere Gewerke an den historischen Bruchstein-Ringmauern (Denkmalschutz, Artenschutz, Grabungsschutzgebiet) arbeiten können.
Wesentliches:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Vertragsgrundlagen
Gerüstarbeiten nach DIN 18 451 sowie ergänzend die allgemeinen Ausführungsregelungen nach DIN 18299.
Das Gerüst dient ausschließlich der Nutzung durch andere Gewerke zur Ausführung ihrer Leistungen an der Mauerwerksinstandsetzung. Gebrauchte Gerüstmaterialien dürfen verwendet werden. Nebenleistungen (z. B. Baustelleneinrichtung) sind in eigenen LV-Positionen erfasst. Stoffe werden bauseits weder gestellt noch aus der Baustelle gewonnen. Die Abrechnung erfolgt nach den vorhandenen Plänen.
Allgemeine Vorbemerkungen / Schutz- und Vorbereitungsmaßnahmen
Vor und mit Beginn der Gerüstbauarbeiten sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Fassaden- und Arbeitsgerüste
Auf- und Abbau sowie Gebrauchsüberlassung (Verleih) der Gerüste:
Konsolengerüste (verschiedene Größen)
Liefern, auf- und abbauen sowie gebrauchsüberlassen von Konsolengerüsten in mehreren Tiefen:
Umbau- und Anpassungsarbeiten am Gerüst
Im Verlauf der Baumaßnahme sind Teilabbrüche und Wiederaufbauten an den Gerüsten erforderlich, z. B. zwischen den Mauerabschnitten:
Zugänge, Treppen und Schwerlast-Komponenten
Bauzaun, Bautüren und Schutznetze / Planen
Absicherung und Einhausung der Baustelle:
Stundenlohnarbeiten
Für nicht vorhersehbare Leistungen sind Stundenlohnarbeiten vorzuhalten: