Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung (UVgO) des Landes Berlin, Landesverwaltungsamt Berlin (LS 12), für die Herstellung und Lieferung verschiedener Vordrucke (Druckerzeugnisse/Formulare) für das Jahr 2026.
Die Ausschreibung ist in mehrere Lose aufgeteilt. Aus den vorliegenden Unterlagen sind folgende Lose mit konkreten Spezifikationen hinterlegt:
Für alle Lose gelten Umweltschutzanforderungen (FSC-Zertifizierung bzw. Blauer Engel) und Pflichten aus den Besonderen Vertragsbedingungen (Mindeststundenentgelt, Tariftreue, Frauenförderung, Umweltschutz, Sanktionen gegen Russland).
Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Berlin einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Angebotspreis als einziges Wertungskriterium (Haupt- und ggf. Nebenangebote)
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVerbindliche Umwelt- und Materialanforderungen (alle Lose)
Druck- und Verarbeitungsspezifikationen
Die Leistung umfasst durchgängig:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
Der Bieter muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß UVgO nachweisen. Akzeptiert wird insbesondere die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder das Formular Wirt-124 UVgO. Alternativ kann eine Eintragung im ULV (Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge des Landes Berlin) die auftragsunabhängigen Eignungsnachweise ersetzen.
Ausschlussgründe (zwingend und fakultativ)
Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Dazu zählen u.a. Verstöße gegen Steuer- und Sozialversicherungspflichten, schwere Verfehlungen, wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikte, Täuschung/irreführende Informationen sowie mangelhafte Vertragserfüllung bei früheren Aufträgen. Darüber hinaus sind Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und § 24 LkSG zu beachten.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Bei eintragungs-, anzeige- oder erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands müssen einen Nachweis der Eintragung im Berufs-/Handelsregister ihres Herkunftslandes (ggf. mit deutscher Übersetzung) erbringen. In Deutschland tätige Betriebe müssen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein.
Sanktionsrechtliche Anforderungen (Russland)
Öffentliche Aufträge dürfen nicht an russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene Personen/Organisationen vergeben werden. Ebenso ausgeschlossen sind juristische Personen, deren Anteile zu mehr als 50 % von solchen Organisationen gehalten werden, sowie Personen, die im Namen oder auf Anweisung dieser handeln. Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, sind ebenfalls erfasst.
Umweltanforderungen
Sämtliche verwendeten Papiere und Kartonmaterialien müssen FSC-zertifiziert sein oder einen gleichwertigen Nachweis aufweisen. Soweit Recyclingpapier gefordert ist, muss dieses dem Blauen Engel (DE-UZ 14a) entsprechen. Diese Anforderungen sind über die gesamte Unterauftragnehmerkette zu übertragen.
Besondere Vertragsbedingungen (Mindeststundenentgelt, Tariftreue, Frauenförderung, Anti-Diskriminierung)
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (Wirt-214.1), zur Frauenförderung (Wirt-2141), zur Verhinderung von Benachteiligungen (Wirt-214.3), zu Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Wirt-214.4) sowie zu Umweltschutzanforderungen (Wirt-214.5). Ausgenommen sind Leistungen im Ausland. Die Pflichten sind auf die gesamte Unterauftragnehmerkette (inkl. Verleiher von Arbeitskräften) zu übertragen.
KMU-Begünstigung
Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Empfehlung 2003/361/EG (bis 249 Beschäftigte, bis 50 Mio. Euro Umsatz oder max. 43 Mio. Euro Bilanzsumme).