Voruntersuchung am Asphaltoberbau auf Bundes- u. Landstraßen
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW), Regionalniederlassung Ruhr in Bochum, vergibt im offenen Verfahren (EU) Ingenieurdienstleistungen zur Voruntersuchung des Asphaltoberbaus auf Bundes- und Landesstraßen.
Dafür müssen vor Ort Bohrkerne aus dem Asphalt entnommen und die Bohrlöcher wieder fachgerecht verfüllt werden. Im Labor werden die Proben untersucht – z. B. Schichtdicken, PAK-Belastung, Phenolindex und Bodenanalysen. Ergänzend können Rammkernsondierungen am Unterbau bzw. Untergrund durchgeführt werden.
Die Ergebnisse fließen in Baugrundgutachten ein und dienen als Grundlage für spätere Straßenbaumaßnahmen. Die Leistung umfasst den Amtsbereich der RNL Ruhr (u. a. Bochum, Dortmund, Essen, Duisburg, Bottrop, Hamm u. a.).
Bieter müssen ihre Eignung über Referenzen, qualifiziertes Personal (Bauingenieurwesen/Geotechnik), geeignete Geräte-/Laborausstattung und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform evergabe.nrw.de einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenUntersuchungsgebiet
Die Leistung umfasst Bundes- (B) und Landesstraßen (L) im Amtsbereich des Landesbetriebs Straßen NRW, Regionalniederlassung Ruhr, Haus Bochum.
Das Gebiet erstreckt sich über Städte und Gemeinden wie Haltern, Waltrop, Hamm, Dortmund, Schwerte, Bochum, Essen, Velbert, Duisburg, Bottrop, Gladbeck und Dorsten.
Vorbereitung und Probenahme vor Ort
An- und Abfahrt zu den Baustellen einschließlich Nebenkosten sowie Transport der entnommenen Proben ins eigene Labor.
Vor Beginn sind die zuständige Straßenmeisterei bzw. Autobahnmeisterei zu informieren. Probenahmestellen sind verkehrssicher einzurichten und nach RSA 21 bzw. ZTV-SA 97 zu sichern und zu kennzeichnen.
An rund 400 Stellen werden Bohrkerne (Ø 150 mm, Tiefe bis 200 mm) entnommen, an rund 40 Stellen größere Bohrkerne (Ø 250 mm) sowie bei Bedarf Mehrtiefen-Bohrungen. Anschließend sind die Bohrlöcher mit Heißasphalt (verdichtet) oder ersatzweise mit vorhandenen Bohrkernen bis 4 cm unter Oberkante zu verfüllen.
Laboruntersuchungen
Dickenmessungen und Trennen der Schichten, Überprüfung auf pechhaltiges Material, PAK-Bestimmung gemäß RuVA-StB 01 (ca. 300 Proben), Phenolindex im Eluat sowie Bodenanalysen für natürliche Böden und Böden mit Fremdanteilen bzw. Auffüllungsanalysen.
Probenahmestellen sind fotodokumentiert (Fotos mit Maßstab und Stationierung).
Die Ergebnisse werden in Berichten zum Asphaltoberbau der untersuchten Streckenabschnitte zusammengefasst. Prüfberichte sind dreifach zu fertigen und der Regionalniederlassung Ruhr vorzulegen.
Untersuchung am Unterbau/Untergrund
Rammkernsondierbohrungen (Ø mind. 60 mm, Endtiefe 1,0 m, ca. 80 Stück) mit Zulage für Tiefen von 1–2 m (ca. 10 Stück), bei Bedarf mit Schichtenverzeichnis nach DIN 4022.
Ergänzend: chemische Analytik nach Deponieverordnung sowie Raumbeständigkeitsprüfung nach DIN EN 1744-1.
Dokumentation und Lieferung
Erstellung von Farbfotos mit sichtbarem Maßstab und Stationierung sowie eines Berichtes über den Asphaltoberbau der untersuchten Streckenabschnitte.
Bohrpunkte sind in Lage (Kilometrierung und Abschnitt) einzumessen.
Vorlage der Untersuchungsergebnisse: 2 Monate ab Bohrkernentnahme.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Zuverlässigkeit (Ausschlussgründe)
Kein eröffnetes oder beantragtes Insolvenzverfahren, keine Abweisung mangels Masse, kein bestätigter Insolvenzplan.
Keine Liquidation oder Einstellung der Geschäftstätigkeit.
Keine schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Keine Verstöße gegen § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG oder § 19 MiLoG mit Strafen von mehr als 3 Monaten Haft, 90 Tagessätzen oder 2.500 € Bußgeld.
Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge sind ordnungsgemäß erfüllt.
Ab Auftragssumme ab 30.000 € wird ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezentralregister angefordert.
Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB bei vorliegenden Ausschlussgründen.
Berufsregister und Befähigung
Eintragung in einem der folgenden Register, soweit für das Unternehmen verpflichtend: Handelsregister, freiberuflicher Ingenieur/Architekt, Ingenieur- oder Architektenkammer oder Zulassung als Prüfingenieur.
Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit:
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis je Mitglied getrennt zu erbringen.
Leistungserfahrung (Firma)
Mindestens 1 Referenz für Asphaltuntersuchungen und mindestens 1 Referenz für Bohrkernentnahmen einschließlich Bohrlochverfüllung aus den letzten 7 Jahren. Beide Leistungen können in einer Referenz kombiniert werden.
Technische Fachkräfte
Mindestens 2 Personen mit abgeschlossenem Studium im Bauingenieurwesen, in Geotechnik oder vergleichbar und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Erstellung von Baugrundgutachten.
Je Person mindestens 1 Referenzprojekt (letzte 7 Jahre) zu Asphaltuntersuchungen und Bohrkernentnahmen.
Führungskräfte
Projektleitung und Stellvertretung mit abgeschlossenem Studium im Bauingenieurwesen, in Geotechnik oder vergleichbar sowie mindestens 3 Jahren Berufserfahrung als Projektleiter.
Je Person mindestens 1 Referenzprojekt (letzte 7 Jahre) als Projektleiter zu Asphaltuntersuchungen und Bohrkernentnahmen.
Technische Ausstattung
Geräte zur Bohrkernentnahme und Bohrlochverfüllung.
Labor- und Prüfausstattung für Asphaltuntersuchungen.
AVA-Programm mit GAEB-90-Schnittstelle, vorzugsweise iTWO.
Unterauftragnehmer und Eignungsleihe
Benannte Unterauftragnehmer müssen die Mindeststandards für die übernommenen Leistungen erfüllen; ein Haftpflichtversicherungsnachweis ist für sie nicht nötig.
Bei Eignungsleihe sind die überlassenen Kapazitäten (wirtschaftlich, finanziell, technisch, beruflich) zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung abzugeben.
Mindestens 1 Referenz für Asphaltuntersuchungen sowie mindestens 1 Referenz für Bohrkernentnahmen einschließlich Bohrlochverfüllung – beide Leistungen können in einer Referenz zusammengefasst werden.
Mindestens 2 ausführende Fachkräfte mit Studium Bauingenieurwesen/Geotechnik o. ä. und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in Baugrundgutachten; je Person mindestens 1 Referenzprojekt zu Asphaltuntersuchungen und Bohrkernentnahmen.
Projektleitung und Vertretung mit Studium Bauingenieurwesen/Geotechnik o. ä. und mindestens 3 Jahren Erfahrung als Projektleiter; je Person mindestens 1 Referenzprojekt als Projektleiter zu Asphaltuntersuchungen und Bohrkernentnahmen.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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