Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Das Bezirksamt Spandau von Berlin schreibt die jährliche Wartung sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA/NRA) in diversen eigenen Liegenschaften aus.
Was zu tun ist
Rahmenbedingungen
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt und Umfang der Wartung
Jährliche Sicht- und Funktionsprüfung jeder RWA-/NRA-Anlage in den Liegenschaften des Bezirksamtes Spandau. Dazu gehören:
Zu betreuende Anlagentypen und Abrechnungskategorien
Die Anlagen unterscheiden sich nach Größe und Einbauort. Die Abrechnung erfolgt je Anlagentyp:
Zusätzlich sind weitere Positionen zu kalkulieren, z.B. Gerüstbau (Rollgerüste bis 6 m, 8 m, 10 m), Austausch von Akkus und Deckenmeldern in verschiedenen Ausführungen, Begleitung der Sachverständigenprüfung, Erfassung neuer Anlagen, Stundenlohnarbeiten (Fachmonteur, Helfer, Meister/Techniker) sowie ein Materialzuschlag.
Bestand und betroffene Liegenschaften
Die zu wartenden Anlagen befinden sich in einer Vielzahl bezirklicher Liegenschaften im Bezirk Spandau, darunter:
Der Bestand umfasst Hersteller wie u.a. D+H, Schüco, Window Master, Aumüller, GEZE, Beikirch, Ferralux, BTR und Essmann mit unterschiedlichen Antriebsarten (Spindel, Kette, Kettenantrieb, Zahnstange, Gasdruckfeder, Hubzylinder) und Auslöseelementen (RWA-Taster, NRA-Taster).
Abgrenzung – was nicht zum Auftrag gehört
Folgende Leistungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Auftrags:
Erfüllungsort und Laufzeit
Erfüllungsort ist Berlin, 13597 (Bezirk Spandau). Die Leistung wird im Rahmen der Vertragslaufzeit vom 01.10.2026 bis 30.09.2030 erbracht (ca. 4 Jahre).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung – Personalqualifikation
Der Auftragnehmer muss die Fachkunde für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen für alle eingesetzten Beschäftigten nachweisen.
Geeignete Nachweise sind z.B.:
Die Fachkunde muss alle im Bestand vorhandenen unterschiedlichen Anlagentypen abdecken. Eine herstellerbezogene Zertifizierung ist nicht zwingend erforderlich, sofern die Qualifikation anderweitig nachgewiesen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Rechtliche Anforderungen und Ausschlussgründe
Präqualifikation und alternative Nachweise
Sanktionsrechtliche Anforderungen
Es gelten die EU-Sanktionen gegen Russland (Verordnungen (EU) 833/2014 und (EU) 2022/576). Ausgeschlossen sind: