Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Die Stadt Haan (Nordrhein-Westfalen) schreibt Winterdienstleistungen für das gesamte Stadtgebiet (einschließlich Ortsteil Gruiten) aus. Konkret geht es um das Räumen und Streuen von Fußwegen und Treppenanlagen – die Arbeit wird „zu Fuß" mit Kleingeräten (Mini-Schlepper / Kleintraktor) ausgeführt, nicht mit großen Fahrzeugen.
Was ist zu tun?
Wie wird angeboten?
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Meterpreis (netto) pro Durchführung einer Schneeräumung und Streuung – Zeitraum Montag–Samstag20%
Bewertet wird der angebotene Meterpreis (netto) für die Durchführung einer Schneeräumung und Streuung im Zeitraum Montag bis Samstag.
- Meterpreis (netto) pro Durchführung einer Schneeräumung und Streuung – Zeitraum Sonn- und Feiertage20%
Bewertet wird der angebotene Meterpreis (netto) für die Durchführung einer Schneeräumung und Streuung an Sonn- und Feiertagen.
- Winterdienst Monatspauschale20%
Bewertet wird die angebotene Monatspauschale für die Bereitstellung von Räum- und Streudienst, Geräten, Personal, Streugut, Versicherung etc.
- Anfahrtszeit in Minuten (max. 30 min)40%
Bewertet wird die Anfahrtszeit von der Firma des Auftragnehmers zum Betriebshof der Stadt Haan nach Alarmierung; maximal 30 Minuten zulässig. Höchste Gewichtung, da kurze Anfahrtszeit für schnelle Einsatzbereitschaft entscheidend ist.
Lineare Interpolation: Bestpreis (Wmin) = 10 Punkte; doppelter Bestpreis (2xWmin) oder schlechter = 0 Punkte; dazwischen lineare Interpolation mit 3 Stellen nach dem Komma. Jedes Kriterium wird mit dieser Formel auf einer Skala von 0-10 Punkten bewertet, anschließend mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Leistungsbeschreibung (gilt für alle 3 Lose)
Vertragslaufzeit und Kündigung
Preisblatt-Bestandteile (für jedes Los separat anzugeben)
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe (zwingend zu prüfen)
Bieter dürfen nicht ausgeschlossen sein gemäß § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe – insbesondere schwere Straftaten wie Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug zulasten des EU-Haushalts, Bestechung, Menschenhandel, Mitgliedschaft in kriminellen/terroristischen Vereinigungen – Verurteilungen innerhalb der letzten 5 Jahre) und § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe – z. B. Verstöße gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht, Insolvenz, schwere Verfehlungen, wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikte, wesentliche Mängel bei früheren Aufträgen – Vorfälle bis 3 Jahre zurück).
Zusätzlich zu bestätigen: ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, keine Verstöße gegen das Schwarzarbeitsgesetz (§ 21 SchwarzArbG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (§ 21 AEntG), das Aufenthaltsgesetz (§ 98c AufenthG) und das Mindestlohngesetz (§ 19 MiLoG), keine unzulässige Informationsbeschaffung, keine irreführenden Angaben, keine unzulässige Beeinflussung der Vergabeentscheidung, keine schwerwiegende Täuschung über die Eignung.
Nachweis: Abgabe der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit dem Angebot. Auf Verlangen sind Bescheinigungen der zuständigen Behörden nachzureichen. Bei Auftragssumme über 30.000 € holt der Auftraggeber den Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a GewO) von Amts wegen ein.
Sanktionsrechtliche Eignung (Russland-Sanktionen)
Bieter dürfen keine Russlandbezüge im Sinne von Artikel 5k Absatz 1 der EU-Verordnung 833/2014 aufweisen. Konkret darf der Bieter (und die genannten weiteren Personen/Unternehmen) nicht:
Auch Unterauftragnehmer und Lieferanten mit einem Anteil von mehr als 10 % des Auftragswerts müssen diese Anforderungen erfüllen. Der Bieter muss zusichern, dass während der gesamten Vertragslaufzeit keine sanktionswidrigen Unternehmen eingesetzt werden.
Nachweis: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 EU-VO 833/2014 mit dem Angebot.
Haftpflichtversicherung (Mindest-Deckungssummen)
Der Bieter muss über eine Schadenshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen pro Schadensfall verfügen (gültig ab Vertragsbeginn für die gesamte Vertragslaufzeit):
Nachweis: Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung mit dem Angebot; der Versicherungsnachweis ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen (Nichtvorlage → Ausschluss des Angebots).
Gewerbliche und persönliche Eignung
Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Eignungsleihe
Mindestlohn und Mindestentgelt
Die Vergabestelle überprüft die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Die Kalkulation der Angebotspreise hat auf Grundlage des allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrags zu erfolgen (Lohnkostenanteil 85 %).