Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Stadt Falkensee (Vergabe-Nr. SF2026/102) für Winterdienstleistungen im Stadtgebiet.
Leistung: Schneeräumen und Streuen auf Straßen, Gehwegen, Radwegen, Parkplätzen, Bushaltestellen, Mittelinseln, Lichtsignalanlagenstandorten, Bahnhofszugängen und in drei Fahrzeugtunneln – über die gesamte Wintersaison 2026/27 (01.11.2026 – 31.10.2027).
Wesentliche Anforderungen:
Angebotsfrist: 02.09.2026, 13:50 Uhr (Einreichung elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgebiet und Laufzeit
Der Winterdienst ist im gesamten Stadtgebiet Falkensee zu erbringen (Vertragssitz: 14612 Falkensee). Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027 (12 Monate).
Die Leistung ist nicht in Lose aufgeteilt – es wird ein einheitlicher Jahresvertrag vergeben.
Organisation und Personal
Während der gesamten Ausführungszeit muss ständig mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter vor Ort auf dem Stadtgebiet anwesend sein. Der Auftragnehmer führt eigenverantwortlich Wetterbeobachtungen durch und entscheidet über den Einsatz. Tourenpläne sind mit dem Auftraggeber abzustimmen; Abweichungen bedürfen seiner Zustimmung. Dem Auftraggeber ist nach Anmeldung eine unentgeltliche Mitfahrt zur Kontrolle zu ermöglichen.
Fahrzeuge und technische Ausstattung
Vorgesehen sind:
Alle Großkehrmaschinen, Räum- und Streufahrzeuge sind mit einem lückenlosen, manipulationssicheren GPS-Ortungssystem auszustatten. Es muss folgende Daten in Echtzeit oder im maximal 1-Minuten-Intervall aufzeichnen und übermitteln:
Die GPS-Daten werden dem Auftraggeber über eine schreibgeschützte Datenbank zur Verfügung gestellt.
Streumaterial und Tausalz-Bevorratung
Regel-Streumaterial ist Siebkies 0–4 mm. Feuchtsalz oder alternative Feuchtsalztechnologien dürfen in klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) eingesetzt werden.
Vom 15.11.2026 bis 31.03.2027 sind durchgehend mindestens 90 Tonnen Tausalz bevorraten zu halten. Das Material ist zweckgebunden und darf nicht an Dritte verkauft werden. Der Nachweis (Lieferscheine, Lagerprotokoll, Fotos) ist dem Auftraggeber bis spätestens 14.11.2026 schriftlich vorzulegen. Nach jeder Materialentnahme ist das Lager innerhalb von 72 Stunden wieder aufzufüllen.
Einsatzzeiten und Auslöseschwellen
Ersteinsatz am 01.11.2026 auf Landesstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrt sowie in Fahrzeugtunneln (Potsdamer Straße, Rosenstraße, Karl-Marx-Straße).
Fahrbahnen: Schnee- und Eisräumung muss täglich vor Beginn des Berufsverkehrs, also bis 06:00 Uhr, abgeschlossen sein.
Gehwege und Plätze: Räumung und Streuung täglich zwischen 07:00 und 20:00 Uhr, jeweils nach Schneefall.
Fahrzeugtunnel: Dallgower Straße, Rosenstraße, Karl-Marx-Straße – jeweils 50 m vor und nach der Rampe ständig schnee- und eisfrei halten.
Schneeräumung ab Schneehöhen: Straßen mit VZ2, Gemeindestraßen (Stufe 3) ab 5 cm Neuschnee; alle Gemeindestraßen (Stufe 4) ab 20 cm Neuschnee (jeweils auf Anweisung des Auftraggebers).
Bearbeitete Flächen und Umfang
Stufe 1 – Straßen (Pflichteinsatz, 28 Einsätze):
Stufe 2 – Geh-/Radwege und Sonderflächen (Pflichteinsatz, 28 Einsätze):
Stufe 3 – Weitere Gemeindestraßen (ab 5 cm Neuschnee): ca. 60 km, 10 Einsätze, auf Anweisung des Auftraggebers.
Stufe 4 – Alle Straßen (ab 20 cm Neuschnee): ca. 60 km, 5 Einsätze, auf Anweisung des Auftraggebers.
Streumaterial-Aufnahme und Nachweise
Nach Ende des Winterdienstes ist das ausgebrachte Streumaterial bis spätestens 30.04. (eines jeden Jahres) von den behandelten Flächen aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Zu jeder Rechnung ist ein schriftlicher Nachweis über die tatsächlich bearbeiteten Flächen beizufügen. Mit dem Auftraggeber abgestimmte Nachweisformulare (Tourenplan, Einsatzzeiten, Leistungsnachweise) sind zu verwenden.
Die Ausführungsunterlagen sowie eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung sind vor Ort auf den Fahrzeugen/bei der Einsatzleitung verfügbar zu halten.
Vergütung und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt monatlich zum letzten Werktag als Zwischenabrechnung mit den abgestimmten Nachweisformularen. In die Einheitspreise einzurechnen sind sämtliche Kosten für:
Diese Positionen werden nicht gesondert vergütet. Nachträge sind ausgeschlossen.
Rechts- und Vertragsgrundlagen
Die Leistungserbringung erfolgt nach VOL/B (Ausgabe 2003), der Straßenreinigungssatzung und Lärmschutzsatzung der Stadt Falkensee. Die Vergabe folgt der UVgO. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEignungsnachweis (Befähigung und Erlaubnis)
Der Nachweis der Eignung erfolgt durch Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (VHB 124 LD, Stand Juni 2026) oder durch Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). In der Eigenerklärung sind insbesondere nachzuweisen:
Bei enger Wahl sind zusätzlich drei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren (mit Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum), Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts, Nachweise über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre sowie die für die Leitung vorgesehenen Personen nachzureichen.
Haftpflichtversicherung
Es ist eine gültige Haftpflichtversicherung erforderlich, die über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt aufrechterhalten wird. Das Versicherungsunternehmen muss in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat zugelassen sein.
Sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Mindestdeckungssummen für Personen- und Sach-/Vermögensschäden nicht durch eine vorgelegte Versicherungsurkunde nachweisbar, ist die Eigenerklärung FS 706 (Stand März 2021) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Auf Anforderung sind der Nachweis der Deckung oder eine Erklärung des Versicherers vorzulegen.
Abfallentsorgung und umweltbezogene Anforderungen
Es ist ein Zertifikat gemäß § 56 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) mittels Dritterklärung vorzulegen. Dieses dient als Nachweis der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung für die Straßenreinigung.
Technische und organisatorische Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss nachweisen, dass er zur Erbringung der Leistung in der Lage ist. Hierzu zählt insbesondere:
Wertung und Zuschlag
Die Wertung erfolgt nach dem niedrigsten Preis. Qualitative Zuschlagskriterien sind in den vorliegenden Unterlagen nicht aufgeführt. Bei Aufträgen über 30.000 € wird nach Zuschlag ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister angefordert.
Im Leistungsverzeichnis und Vertragsentwurf sind keine Referenzprojekte gefordert. Erst bei enger Wahl nachzureichen: Drei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren (Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum).
vergleichbare Winterdienst-Leistungen
Keine expliziten Referenzanforderungen in den vorliegenden Vergabeunterlagenausschnitten enthalten.