Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) beschafft im offenen Verfahren die zeitlich befristete Überlassung von Squish-Softwarelizenzen für den Zeitraum vom 15.12.2026 bis 30.09.2030.
Was zu beschaffen ist:
Vertragsgrundlage: EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B.
Zuschlag: allein nach dem niedrigsten Angebotspreis.
Abgabefrist: 14.09.2026, 09:00 Uhr – ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (evergabe-online.de).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Überlassung
Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware 'Squish' des Herstellers froglogic als Lizenzen:
Die Lizenzen werden während der Überlassungsdauer zur Nutzung bereitgestellt.
Vertragsgrundlage und Lieferart
Die Überlassung erfolgt auf Basis des EVB-IT Überlassungsvertrags Typ B (Version 1.0.1 vom 01.03.2026). Die Bereitstellung erfolgt zum Download. Erfüllungsort ist München. Die Dokumentation ist in deutscher Sprache.
Überlassungszeitraum
Beginn der Überlassung: 15. Dezember 2026
Ende der Überlassung: 30. September 2030
Die Laufzeit entspricht der Mindestvertragsdauer (MVD).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB)
Es dürfen keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, insbesondere:
Das Verhalten einer für die Unternehmensleitung verantwortlichen Person wird dem Unternehmen zugerechnet.
Bieter müssen in der Eigenerklärung 16 Ausschlussgründe erklären. Wird ein Ausschlussgrund bejaht, ist zusätzlich die 'Erweiterte Eigenerklärung' mit Angaben zur Selbstreinigung beizufügen.
Russland-Sanktionen (EU-VO 833/2014 Art. 5k)
Bieter müssen erklären, dass:
Dies gilt auch für Unterauftragnehmer/Lieferanten mit mehr als 10 % des Auftragswerts.
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Gefordert wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 870.000 € netto.
Nachweis: Angabe der Jahresumsätze im Formblatt 'Eigenerklärung & Angebotsschreiben'.
Bietergemeinschaften (§ 5.1)
Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt. Die Eignungskriterien müssen von der Bietergemeinschaft als Ganzes erfüllt werden. Ein bevollmächtigter Vertreter ist zu benennen. Das Formular 'Erklärung zur Bietergemeinschaft' ist einzureichen.
Eignungsleihe (§ 5.3)
Bieter dürfen Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer) für wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen. Erforderlich sind:
Bei zwingenden Ausschlussgründen des Unterauftragnehmers ist eine Ersetzung erforderlich; bei fakultativen Ausschlussgründen kann sie verlangt werden.
Zulässige Nachweisformen
Folgende Nachweisformen sind alternativ oder ergänzend zulässig:
KMU-Eignung
Das Verfahren ist ausdrücklich auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.