Zornige Ameise - Los 2 Betonsanierung Stützwand
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung für die örtliche Betoninstandsetzung der Stützwand an der Wuppertaler Straße/Ruhrallee in Essen-Bergerhausen.
Die Stützwand ist etwa 225 m lang und hat eine Gesamtfläche von etwa 1.300 m². Die Arbeiten umfassen Baustelleneinrichtung, Bauzaun, Beweissicherung, Arbeits- und Schutzgerüst sowie die Instandsetzung geschädigter Betonbereiche, den Korrosionsschutz freiliegender Bewehrung und die Reprofilierung der Schadstellen.
Die Geländererneuerung wird getrennt vergeben. Die Betonarbeiten können erst nach deren vollständigem Abschluss beginnen. Die Ausführung ist innerhalb von sieben Wochen nach dem abgestimmten Ausführungsbeginn abzuschließen. Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Angebotspreis100%
Der Zuschlag erfolgt nach dem niedrigsten Angebotspreis; auch die Auswahl für Verhandlungen erfolgt ausschließlich nach dem wertungsrelevanten Angebotspreis in aufsteigender Preisdatenfolge.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenObjekt und Ausführungsrahmen
Die Stützwand liegt an der Wuppertaler Straße/Ruhrallee in Essen-Bergerhausen und ist etwa 225 m lang. Die Gesamtfläche beträgt etwa 1.300 m²; diese Fläche ist nicht zugleich die vollständig zu sanierende Fläche. Die Straße Zornige Ameise liegt bis zu 7,75 m unterhalb des höher gelegenen Straßenzugs. Bei der Bushaltestelle Annental beträgt die maximale Auskragung etwa 3,50 m auf rund 90 m.
Betoninstandsetzung
Lose, geschädigte und nicht tragfähige Betonbereiche werden bis zum festen und tragfähigen Betonuntergrund entfernt. Korrodierte Bewehrung wird freigelegt, gereinigt und entrostet. Anschließend wird ein systemkonformer Korrosionsschutz nach ZTV-ING und DIN EN 1504-7 aufgetragen. Die Schadstellen werden mit einem PCC-II-Instandsetzungssystem nach DIN EN 1504-3 und TL BE-PCC reprofliert; die Reprofilierungstiefe beträgt grundsätzlich bis 5 cm. Mehrtiefen werden je zusätzlichem Zentimeter und getrennt nach Schadstellen abgerechnet. Geometrisch ausgebildete Kanten sind herzustellen.
Baustelleneinrichtung und Schutz
Die Baustelleneinrichtung und spätere Räumung einschließlich Wiederherstellung benutzter Flächen sind zu leisten. Ein Bauzaun ist aufzustellen, vorzuhalten, umzusetzen und vollständig zu entfernen. Arbeits- und Schutzgerüst einschließlich örtlicher Abschirmung ist entsprechend den statischen, konstruktiven, örtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen herzustellen, vorzuhalten, abschnittsweise umzusetzen und zu entfernen. Baubehelfe, Arbeitsebenen, Gerüste, Rampen, Hubarbeitsbühnen und provisorische Aufstandsflächen sind vom Auftragnehmer zu planen, bereitzustellen, zu unterhalten und zurückzubauen.
Beweissicherung und Dokumentation
Vor Baubeginn und nach Maßnahmenabschluss ist eine Beweissicherung durch eine fachkundige, vom Auftragnehmer unabhängige Person durchzuführen. Die Dokumentation umfasst Fotodokumentation, schriftliche Aufnahmen, örtliche Zuordnung, vorhandene Schäden und Auffälligkeiten sowie eine Schlussbegehung. Die Ausgangs- und Abschlussdokumentation ist digital als PDF zu übergeben. Vor Beginn der jeweiligen Instandsetzungsarbeiten werden die Schadstellen gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegt und eindeutig gekennzeichnet.
Abfall und Umwelt
Betonabbruch ist getrennt bereitzustellen und abzuführen. Im Leistungsverzeichnis sind 10 t nicht gefährlicher Betonabbruch mit Abfallschlüssel 17 01 01 ausgewiesen. Er ist getrennt zu erfassen und zu transportieren; eine Verwertung ist vorgesehen, eine Beseitigung nur bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftischer Unzumutbarkeit und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber. Verwertungs- und Entsorgungsnachweise, insbesondere Wiegescheine, sind je Orderposition vorzulegen. Schmutzwasser sowie gefährliche Abfälle sind ordnungsgemäß zu behandeln und zu entsorgen.
Verkehr und Ausführungsorganisation
Arbeiten dürfen erst beginnen, wenn die verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt und die Verkehrssicherung eingerichtet ist. Die Verkehrssicherung wird vom Auftraggeber beaufgeordnet beziehungsweise beigestellt und ist nicht in die Einheitspreise des Auftragnehmers einzukalkulieren. Die Organisation und Koordination dieser Leistung sind zu berücksichtigen. Die öffentliche Straße Zornige Ameise hat Vorrang; eine dauerhafte Vollsperrung ist nicht vorgesehen. Vor Baubeginn sind der verkehrliche Ablauf sowie Art und Umfang der Verkehrsmaßnahmen in einem gesonderten Verkehrstermin abzustimmen. Erhebliche Einschränkungen sind mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen anzuzeigen.
Nicht Bestandteil
Eine vollflächige Bearbeitung oder Oberflächenbeschichtung der gesamten Stützwand ist nicht Bestandteil der Leistung. Die vorhandenen Dehnungsfugen dürfen nicht geöffnet, ausgebaut, angeschnitten, bearbeitet oder beschädigt werden. Verkehrssicherungs- und Umleitungsmaßnahmen sowie SiGe-Leistungen sind nicht Bestandteil dieses Auftrags. Die Geländererneuerung wird getrennt vergeben; die Betoninstandsetzung darf erst nach deren vollständigem Abschluss beginnen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Für die Ausschreibung im Bereich Straßen, Wegen und Plätzen ist die Eintragung für das Straßenbauhandwerk in die Handwerksrolle zwingend erforderlich. Präqualifizierte Unternehmen weisen ihre Eignung über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nach. Nicht präqualifizierte Unternehmen legen die Eigenerklärung zur Eignung vor.
Angaben zur Leistungsfähigkeit
Für nicht präqualifizierte Unternehmen sind im Rahmen der Eigenerklärung Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aus vergleichbaren Bauleistungen und vergleichbaren sonstigen Leistungen, die Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte sowie Angaben zu vergleichbaren Leistungen im maßgeblichen Zeitraum vorzusehen. Auf Anforderung sind jahresdurchschnittliche Arbeitskräftezahlen der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre nach Lohngruppen einschließlich Leitungspersonal vorzulegen.
Register, Recht und Zuverlässigkeit
Angaben zu Registereintragungen, Insolvenzverfahren, Liquidation, Zuverlässigkeit sowie zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sind abzugeben. Bei einem Insolvenzplan kann dessen Vorlage verlangt werden. Die Eigenerklärung und gegebenenfalls verlangte Bestätigungen müssen innerhalb der gesetzten Frist vollständig vorliegen.
Bieter- und Arbeitsgemeinschaften
Bei einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft sind die Erklärung VVB 234, die Mitglieder, der bevollmächtigte Vertreter und die Erklärung zur gesamtschuldnерischen Haftung vorzulegen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind drei Referenznachweise vorzulegen. Mindestauftragswert ist nicht angegeben.
Nachweis über vergleichbare Leistungen. Je Referenz anzugeben: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eigenmäßig ausgeführter maßgeblicher Leistungsumfang einschließlich Mengen, durchschnittlich eingesetzte Arbeitnehmer, besondere technische und gerätespezifische Anforderungen, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung, koordinierte Gewerke sowie Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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