Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht es?
Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) vergeben Bauleistungen rund um das Zwischenpumpwerk Lindenberg in 16356 Ahrensfelde, OT Lindenberg. Konkret sind drei Leistungsbereiche zu erbringen:
Die Gesamtmaßnahme ist in ein einziges Los (LOT-0000) gefasst, eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Was ist zu tun?
Angebote müssen bis zum 24.08.2026, 10:00 Uhr MESZ elektronisch über das Vergabeportal eingereicht werden. Mit dem Angebot sind u. a. Preisblätter (LV, VHB 221/222/223), Verpflichtungs- und Eigenerklärungen, Nachunternehmer-/Bietergemeinschaftserklärungen, Frauenfördererklärung, Angaben zu Insolvenzverfahren, der Fragebogen zur Eignungsprüfung sowie der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen sind digitale Urkalkulation und Aufgliederung der Einheitspreise nachzureichen. Bieter müssen mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren nachweisen (Pflanzarbeiten und Reptilienschutzzäune) und mindestens eine/n Landschaftsgärtner/in mit berufsqualifizierendem Abschluss einsetzen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Wertungssumme des Angebotes unter Berücksichtigung von Nachlässen
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBaustelleneinrichtung und Umfeldschutz
Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle am Zwischenpumpwerk Lindenberg, 16356 Ahrensfelde, OT Lindenberg. Verkehrssicherung, sanitäre Einrichtungen, Baustrom und -wasser. Baustellenverkehr ausschließlich über die vorhandenen Werkstraßen (Breite ca. 3,00 m); keine Anhänger, keine Kettenfahrzeuge. Regelarbeitszeit 07:00–16:00 Uhr, Wochenendarbeit nur mit 72 Stunden Vorlauf. Alkohol- und Rauschmittelverbot. Tägliche Bautagesberichte, wöchentliche Baubesprechungen. Auf Verlangen Maschinenliste (7 Tage vor Baubeginn bzw. vor Verbringung auf die Baustelle) und tägliche Arbeitnehmerlisten. Gefährdungsbeurteilung gem. §§ 5+6 ArbSchG spätestens 5 Werktage vor Baubeginn.
Strikte Einhaltung der Lärmschutzvorschriften (schallgedämmte Maschinen, Einsatz nur tagsüber). Verwendung biologisch abbaubarer Schmierstoffe (≥ 70 %). Keine PVC-Produkte. Bei Holzverwendung FSC-Zertifikat oder gleichwertig. Bei Gefahrstoffen schriftliche Zustimmung des AG und Sicherheitsdatenblätter vorlegen. Bei PVC blei-/cadmiumfreie Stabilisierung.
Abbrucharbeiten und Vegetationsrückschnitt
Mahd von Wiesenaufwuchs auf ca. 107.900 m² (frühestens in den frühen Morgenstunden bis 09:00 Uhr), Bodenlockerung und Oberbodenabtrag (ca. 300 m²), Gehölzrodung (ca. 200 m²), Baumfällung (2 Stück bis 30 cm Stammdurchmesser, 2 mehrstämmig 30–60 cm), Ringeln von Bäumen (23 Stämme bis 60 cm, 4 Stämme 60–120 cm, 4 Stämme 120–200 cm, jeweils im Februar), Kroneneinkürzung (25 Stämme bis 60 cm, 30 Stämme 60–120 cm, 50 Stämme 120–200 cm).
Grünabfallentsorgung ca. 1.000 t. Dokumentation der Erfassung und Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen gem. § 8 Abs. 3 GewAbfV. Einsatz nur zertifizierter Entsorgungsfachbetriebe (§ 56 KrWG). Beachtung der Vegetationsschutznorm WS 1012-2 (Wurzelbereichsschutz, Stammschutz, Handschachtung im Wurzelbereich, Wurzelvorhang im Spätsommer bis Frühherbst vor Baubeginn).
Reptilien- und Amphibienschutzeinrichtungen
Errichtung temporärer Reptilien-/Amphibienschutzzäune: ca. 4.825 m (zzgl. 5 m ohne Eingraben), 9 Schiebetore mit 2 Jahren Standzeit, 11 Schiebetore mit 5 Jahren Standzeit. Wartung und Reparatur ca. 300 m, Rückbau ca. 2.456 m. Bei den Schutzmaßnahmen sind die artenschutzrechtlichen Vorgaben (insb. §§ 39 BNatSchG – Zeitfenster März bis September für Vegetationsarbeiten) sowie die normgerechte Ausführung zu beachten. Die Reptilienschutzmaßnahmen umfassen ferner ggf. Umsiedlung, Errichtung von Fangzäunen und ein Monitoring.
Strukturarbeiten für Reptilienhabitate
Bau von 24 Reptilienburgen/Winterquartieren, 34 Totholz-/Natursteinhaufen als Sommerquartier und 13 Sandlinsen (je ca. 5 m², ca. 10 t Sand).
Saat- und Pflanzarbeiten
Oberbodenbewegung ca. 30 m³, Umpflanzung Kleingehölz 60 Stück, Mulcharbeiten 50 m², Ansaat mit gebietseigenem Regiosaatgut (Ursprungsgebiet 22/4) auf 500 m², Schröpfschnitt, Bewässerung (3 Arbeitsgänge), Kleingehölzbewässerung (12 Arbeitsgänge), Fertigstellungspflege und Nachbehandlung der Ringelungen.
Rückbau Regenwasserbehälter
Rückbau des bestehenden Regenwasserbehälters am Zwischenpumpwerk Lindenberg im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme.
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
Fertigstellungspflege 1 Jahr ab Abschluss der Pflanzarbeiten, anschließend Entwicklungspflege 4 Jahre (insgesamt 5 Jahre Pflege). Jährlich wiederkehrend: Mähen ca. 27.900 m², Entfernung von Ringelungstrieben (3 Arbeitsgänge/Jahr), Entwicklungspflege Pflanzfläche 50 m², Kleingehölzbewässerung (6 Arbeitsgänge/Jahr), Strukturmaßnahmen-Pflege 400 m², Reptilienschutzzaun-Wartung 300 m/Jahr. Im 4. Jahr zusätzlich Rückbau der Schutzzäune (ca. 2.464 m).
Technische Ausführungsdokumente und Pläne
Bauzeitenplan mit Auftragsbestätigung vorzulegen und mit AG-Bauleiter abzustimmen. Statische Berechnungen, Schalungs- und Konstruktionszeichnungen (Vorab- und Ausführungszeichnungen, je 3 Lichtpausen) und Bewehrungszeichnungen (3 Lichtpausen). Digitale Zeichnungen in AutoCAD oder darauf aufsetzender Software. Aufmaßblätter fortlaufend nummeriert nach REB-Vorgabe. GAEB-XML-3.1-Dateien je Abschlagszahlung. Nachtragsangebote in Papier und GAEB XML 3.1. Bei Montageanteil > 5.000 EUR tägliche Bautageberichte.
Ausführungsfristen
Ausführungsbeginn: 20.10.2026.
Einzelfristen:
Vertragsfrist Gesamtvollendung: 01.12.2031.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zuverlässigkeit und rechtliche Eignung
Frauenförderung und soziale Verpflichtungen
Erklärung zur Frauenförderung gem. § 1 Abs. 2 FFV. Maßnahmen je nach Unternehmensgröße: >500 Beschäftigte 3 Maßnahmen, >250–500 3 Maßnahmen, >20–250 2 Maßnahmen, >10–20 1 Maßnahme. Die FFV gilt ab Bauleistungen > 500.000 EUR netto. Verpflichtung zur Einhaltung des Gleichbehandlungsrechts und Sicherstellung der FFV-Konformität bei Nachunternehmern. Ggf. Angabe rechtlicher Hindernisse gem. § 5 Abs. 2 FFV.
Sprache und Formalien
Angebot und Schriftverkehr in deutscher Sprache. Preise in Euro, maximal drei Nachkommastellen, Netto-Preise (Umsatzsteuer am Schluss hinzufügen). Preisnachlässe als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme, ohne Bedingungen, maximal zwei Nachkommastellen. Alle Eintragungen dokumentenecht.
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, abgeschlossen durch den Bieter und ggf. durch Nachunternehmer separat. Vergleichbarkeit muss Pflanzarbeiten (Landschaftsbau/Landschaftsgärtner) UND Reptilienschutzzäune umfassen.
Art und Umfang der Leistung vergleichbar (Pflanzarbeiten + Reptilienschutzzäune); Referenzliste mit Auftraggeber, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail; Bestätigung durch den Referenzgeber erforderlich.