Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Autobahn GmbH des Bundes schließt im Open-House-Verfahren nicht-exklusive Rahmenverträge für Planungsleistungen an Ingenieurbauwerken (Brücken, Stützwände, Lärmschutzwände, Verkehrszeichenbrücken) ab. Es gibt 6 Leistungsbereiche (LB 01–06) für unterschiedliche Bauwerkstypen und Größen. Bewerber müssen einen Zulassungsantrag stellen und ihre Eignung (vor allem durch Referenzprojekte) nachweisen. Wer zugelassen wird, kann bei künftigen Einzelaufträgen (Abrufen) berücksichtigt werden – ein Anspruch darauf besteht nicht. Anträge können während der gesamten Verfahrenslaufzeit eingereicht werden (rollierendes Verfahren). Die Antragsfrist endet am 31.12.2026, 23:59 Uhr. Ab Version 2 (Stand 05/2026) ist zusätzlich BIM-Planung möglich.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Angebotspreis für Planungsleistungen im Rahmen des Rahmenvertrags
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGemeinsame Leistungsbestandteile für alle Leistungsbereiche
Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI § 43 und Anlage 12
Fachplanung Tragwerksplanung gemäß HOAI § 51 und Anlage 14
Optionale Leistungsbausteine:
Tragwerksarten (wählbar): Stahlbeton, Spannbeton, Stahl und Stahlverbund (auch integrale Bauweise). Hinweis: Spannbeton-Zulassung schließt automatisch Stahlbeton-Zulassung ein. Zulassung in höherem LB schließt niedrigere LBs ein (z.B. LB 03 → 01 + 02).
BIM-Planung (ab Version 2, Stand 05/2026): Planung unter Anwendung der BIM-Methode möglich – erfordert Selbsteinschätzung BIM-Erfahrung (Stufen 0–5) und entsprechende IT-Ausstattung.
Erfüllungsorte
Planungsleistungen werden für Ingenieurbauwerke an Bundesautobahnen erbracht. Verantwortungsbereiche (Niederlassungen der Autobahn GmbH):
Bewerber wählen, ob der Zulassungsantrag für ALLE Niederlassungen oder nur für einzelne gilt.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassung zum Open-House-Verfahren (Verfahrensregeln)
Berufsrechtliche / gewerberechtliche Eignung
Ausschlussgründe und Sanktionen
Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit
Referenzen (allgemeine Regeln für alle LB)
Inklusionsregeln zwischen Leistungsbereichen
Mindestens 2 Referenzaufträge je beantragtem Leistungsbereich, abgeschlossene Leistungsphasen gem. HOAI für Objekt- und Tragwerksplanung in Eigenleistung, Lph 3 und/oder 5 müssen enthalten sein
Pro Referenz separates Blatt 'Zulassungsformular Referenzangaben' mit Auftraggeber, Kontaktstelle, Bauwerkstyp, Lph 1–7, Bauwerksdaten, Leistungszeitraum; Kombination mit persönlichen Mitarbeiter-Referenzen möglich (für junge Unternehmen)
Brücke im Zuge einer Straße in beantragter Tragwerksart, Einzelstützweite ≥ 10 m
Objektplanung (HOAI § 43, Anlage 12) + Tragwerksplanung (HOAI § 51, Anlage 14)
Brücke im Zuge einer Autobahn oder autobahnähnlichen Bundesfernstraße, Tragwerksart Stahlbeton/Spannbeton/Stahlverbund, Einzelstützweite ≥ 20 m, Gesamtstützweite ≥ 50 m; integrale Bauweise eingeschlossen
Bauwerke > 100 m Länge sind ebenfalls zulässig; integrale Bauweise in LB 02 schließt LB 01 und 03 mit ein
Entweder ÜBW über Autobahn in Spannbeton/Stahl/Stahlverbund mit Einzelstützweite ≥ 25 m und Gesamtstützweite ≥ 50 m, ODER ABW/ÜBW mit mindestens einem der folgenden Kriterien: Bauwerksschiefe ≥ 65 gon, besondere Grundrissgeometrie (z.B. Krümmung), weitere Kreuzungsbeteiligte (Eisenbahn/Straßenbahn/Wasserstraße), besondere Tragwerkskonstruktionen (Stahlüberbauten mit obenliegendem Tragwerk, Schnellbauweisen mit Fertig-/Halbfertigteilen)
Referenzen auch über ABW im Zuge von Autobahnen möglich; einzelne besondere Randbedingungen dürfen mit separaten Referenzen nachgewiesen werden
Verkehrszeichen-/Schilderbrücke oder Verkehrszeichenkragarm
Objekt- und Tragwerksplanung erforderlich
Stützwand mit Mindesthöhe ≥ 1,5 m
Objekt- und Tragwerksplanung erforderlich
Lärmschutzwand mit mindestens 2 m Höhe, reflektierend oder hochabsorbierend
Gestalterische Merkmale sind nicht mehr Pflicht (Zusatz entfällt)