Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern sucht im Wege eines Open-House-Verfahrens mehrere Auftragnehmer für bautechnische Prüfungen (statische und konstruktive Prüfungen gemäß RVP). Der Rahmenvertrag ist nicht-exklusiv, d. h. es können jederzeit weitere Auftragnehmer zugelassen werden.
Interessenten können sich für ein Los oder beide Lose bewerben:
Einzelaufträge werden während der Vertragslaufzeit abgerufen und können Leistungen aus einem oder mehreren Losen umfassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Angebotspreis für die Bautechnischen Prüfungen im Rahmenvertrag
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt der Leistung
Es sind bautechnische Prüfungen zu erbringen – statische Prüfungen und konstruktive Prüfungen gemäß RVP.
Die Leistungen sind nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) und den Bestimmungen des Rahmenvertrages zu erbringen.
Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die der jeweilige Auftragnehmer zugelassen ist.
Verfahrensrahmen (Open-House)
Das Verfahren ist als Open-House-Modell angelegt: Der Rahmenvertrag ist nicht-exklusiv, d. h. es können mehrere Auftragnehmer zugelassen werden. Anträge auf Zulassung können während der gesamten Verfahrenslaufzeit eingereicht werden.
Einzelaufträge werden nach Bedarf abgerufen. Der Rahmenvertrag tritt mit der Zulassung in Kraft und kann zwei Mal um je ein Jahr verlängert werden.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenVerfahren und Grundprinzip
Es handelt sich um ein offenes Verfahren (Open-House). Eine vorherige Qualifikation ist nicht erforderlich; die Zulassung erfolgt auf Antrag während der gesamten Open-House-Laufzeit.
Ein Bieter muss für jedes beantragte Los die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und diese mit dem Zulassungsantrag nachweisen.
Referenzen (zwingend)
Referenzen im Prüfwesen sind zwingend erforderlich (Zulassungsformular Punkt IX.1).
Als Referenzen werden auch anerkannt:
Wichtig: Für neu anerkannte Prüfingenieure ohne Referenzen ist eine Bewerbung nicht möglich.
Haftpflichtversicherung
Es ist eine Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung gemäß Vordruck im Zulassungsformular abzugeben.
Mindestdeckungssummen (laut aktualisierter Fassung V2):
Die Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Referenzen im Prüfwesen (bautechnische Prüfungen) gemäß Punkt IX.1 des Zulassungsformulars
Eigenerklärung zu Referenzen im Zulassungsformular. Anerkannt werden auch baustatische Prüfungen für Behelfsbrücken sowie Prüfungen von Nachrechnungen bestehender Bauwerke. Für neu anerkannte Prüfingenieure ohne Referenzen ist eine Bewerbung nicht möglich.