Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg schreibt im Open-House-Verfahren einen nicht-exklusiven Rahmenvertrag für Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 aus. Geprüft werden Ingenieurbauwerke (vor allem Brücken) im Bereich der vier Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen (Abteilung 4).
Bewerber können sich für drei Leistungsbereiche zulassen lassen:
Einzelaufträge werden von den Regierungspräsidien abgerufen – ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Zulassung und endet am 11.12.2027 (verlängerbar bis 11.12.2029).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Vergütung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung nach festen Stundensätzen für Bauwerksprüfingenieur und Assistenz
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenPrüfungstypen (gilt für alle Leistungsbereiche)
Die Bauwerksprüfungen erfolgen gemäß DIN 1076 in drei Stufen:
Bauwerkstypen und Prüfumfang
Geprüft werden u. a.:
Optionale Sonderleistungen: Tauchereinsatz (ab 75 cm Wassertiefe), Sonar, Photogrammetrie, Laserscan.
Drei Phasen je Prüfung
A) Vorbereitung
B) Durchführung vor Ort
C) Auswertung und Dokumentation
Personal- und Ausrüstungsanforderungen
Erforderliche Genehmigungen und Abstimmungen
Geltungsbereich und Einzelabruf
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Ausschlussgründe
Es dürfen keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 und 2 GWB vorliegen. Falls doch, sind Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB nachzuweisen.
Wettbewerbsregister
Der Auszug aus dem Wettbewerbsregister wird vom Auftraggeber vor Vertragsschluss eingeholt (§ 6 Abs. 1 WRegG).
Gewerberechtliche und registerrechtliche Voraussetzungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungen:
Die Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Tariftreue und Mindestlohn
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes Baden-Württemberg (LTMG, §§ 3 und 4). Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten.
Russland-Sanktionen
Erklärung gemäß Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014, dass keine Bezüge zu Russland bestehen (Staatsangehörigkeit, Niederlassung, Beteiligung > 50 %, Handeln im Auftrag). Gleiches gilt für Unterauftragnehmer mit > 10 % Auftragswert.
Sprachanforderung
Verhandlungssichere Deutschkenntnisse (mindestens B2 GER) für eingesetztes Fachpersonal; gesamte Kommunikation und Liefergegenstände in Deutsch.
Bauwerksprüfung als Einfache Prüfung gemäß DIN 1076 unter Verkehr
Vergleichbare Leistung; pro Referenz AG-Kontaktstelle angeben; Formular 'Zulassungsformular Referenzangaben' verwenden
Bauwerksprüfung als Hauptprüfung gemäß DIN 1076 unter Verkehr
Vergleichbare Leistung; pro Referenz AG-Kontaktstelle angeben; Formular 'Zulassungsformular Referenzangaben' verwenden
Prüfung auf besondere Veranlassung / Sonderprüfung gemäß DIN 1076
Vergleichbare Leistung; pro Referenz AG-Kontaktstelle angeben; Formular 'Zulassungsformular Referenzangaben' verwenden
Großbrücke mit Gesamtstützweite ≥ 100 m in Spannbeton-, Stahl- oder Stahlverbundbauweise
Optionale Empfehlung für alle drei Leistungsbereiche