Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) schließt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von LANCOM Software-Lizenzen – konkret LMC (LANCOM Management Cloud) und vRouter – für die Polizei Nordrhein-Westfalen.
Bieter müssen einen einheitlichen Rabatt auf die offizielle LANCOM-Listenpreisliste anbieten, der für alle aktuellen und künftigen Versionen sowie für während der Vertragslaufzeit neu erscheinende Produkte gilt. Die Abwicklung erfolgt über Einzelabrufe (EVB-IT Überlassungsverträge Typ A). Es gibt keine Mindestabnahmemenge; die Höchstmenge liegt bei 375.000 €, das geschätzte Abrufvolumen bei ca. 312.000 € über 4 Jahre.
Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot = niedrigster Gesamtpreis. Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW einzureichen. Vergabe-Nr.: ZA 4.2/1001962724/Kie.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung/Reihenfolge ergeben sich aus dem niedrigsten Preis.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLiefergegenstand
Gegenstand sind LANCOM Software-Lizenzen in zwei Produktgruppen:
Es sollen alle aktuellen und zukünftigen Versionen sowie während der Vertragslaufzeit neu hinzugefügte Produkte der LANCOM Systems GmbH abgedeckt werden.
Lizenztypen und Mengen (Kalkulationsangebot)
Die Bieter kalkulieren auf Basis folgender Mengen und Typen (1-Jahres-Lizenzen, sofern nicht anders angegeben):
Waregruppe 1 – LANCOM LMC
Waregruppe 2 – LANCOM vRouter
Die Lieferung erfolgt per Download.
Pflege und Zusatzleistungen
Im Leistungsumfang enthalten sind Pflegeleistungen (Standard- oder Premium-Subscription) sowie zugehörige Dienstleistungen für Produkte der LANCOM Systems GmbH. Neue Programmstände (Patch, Update, Upgrade, Release/Version) sind in der monatlichen Pflegepauschale inbegriffen.
Vertragsrahmen und Lieferbedingungen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEintragung im Berufs- oder Handelsregister
Der Bieter muss gemäß den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein. Der Nachweis ist über die geforderten Eigenerklärungen zu erbringen.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Abgabe der Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU). Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Bei Bietergemeinschaften: von jedem Mitglied einzeln in Textform signiert.
Sanktionspaket-5-EU-Erklärung (Russland-Sanktionen)
Abgabe der Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU). Der Bieter darf:
Gleiches gilt für Unterauftragnehmer/Lieferanten/kapazitätsbereitstellende Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen. Die Erklärung muss während der gesamten Vertragslaufzeit gültig bleiben.
Bietergemeinschaften und Unteraufträge
Wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit
Die Eignungsprüfung erfolgt nach den allgemeinen Regeln der Vergabeverordnung. Im konkreten Verfahren sind keine gesonderten Mindestanforderungen (z. B. Mindestumsatz, Zertifizierungen, Referenzprojekte) definiert. Eine Präqualifikation über amtliches Verzeichnis (IHK) oder www.pq-verein.de ist optional möglich.
Prüfungsstufen und Zuschlag
Die Angebote werden in einem 4-stufigen Verfahren geprüft: (1) formale Prüfung, (2) Eignungs- und Ausschlussgründe, (3) Preisangemessenheit, (4) Wirtschaftlichkeit.
Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot – das ist ausschließlich das Preis-Kriterium (niedrigster Gesamtpreis abzüglich Skonto, sofern Skontofrist mindestens 14 Tage). Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.