Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Autobahn GmbH des Bundes vergibt im Open-House-Verfahren nicht-exklusive Rahmenverträge für Planungsleistungen an Ingenieurbauwerken (Brücken, Stütz- und Lärmschutzwände, Verkehrszeichenbrücken). Interessierte Ingenieurbüros können sich fortlaufend um Zulassung bewerben – ohne klassischen Preiswettbewerb. Zugelassene Büros schließen einen Rahmenvertrag und erhalten danach Einzelaufträge.
Wichtige Eckpunkte:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Angebotspreis für Planungsleistungen im Rahmen des Rahmenvertrags
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt der Leistung und Verfahrensrahmen
Gegenstand sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke im Open-House-Verfahren. Es wird ein nicht-exklusiver Rahmenvertrag geschlossen – alle geeigneten Bewerber können zugelassen werden (bis max. 999 Auftragnehmer).
Optionale Zusammenhangsleistung
Zusätzlich zu den Planungsleistungen kann die Planung der Streckenanbindung bis max. 75 m ab Achse ÜKO (ÜKO = Überführungsbauwerk-Kreuzungspunkt) als Zusammenhangsleistung übernommen werden. Auch Streckenanbindungen > 75 m erfüllen die Mindestanforderung. Diese Leistung ist zwingend in Eigenleistung zu erbringen.
Laufzeit und Vertragsmodalitäten
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassungsantrag und Antragsverfahren
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Einreichung eines Zulassungsantrags (Formular BW-Planung) über die Vergabeplattform. Jeder Bewerber muss die Zulassungsvoraussetzungen nachweisen.
Referenzen – übergreifende Regeln
Leistungserbringung
Geeignet für KMU
Das Verfahren ist ausdrücklich auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) geeignet.
ÜBW (Überführungsbauwerke) ohne komplexe Randbedingungen – Brücke über Autobahn/autobahnähnliche Fernstraße in Spannbeton, Stahl oder Stahlverbund
Angaben zu Lph 2 (Variantenuntersuchung); Kombination Beton + Stahl/Stahlverbund = weitestgehende Variante; persönliche Mitarbeiterreferenzen kombinierbar
ABW (Brücken im Zuge von Autobahnen/autobahnähnlichen Fernstraßen) bis 100 m Länge
Auch integrale Bauweise; Zulassung in LB 02 deckt LB 01 und 03 mit ab
Große ÜBW und A-/ÜBW mit komplexen Randbedingungen und speziellen Tragwerken/Bauweisen
Auch ABW-Referenzen im Zuge von Autobahnen zulässig; einzelne besondere Randbedingungen können mit separaten Referenzen belegt werden; integral = deckt LB 01/02 mit ab
Lärmschutzwände (LSW)
Gestalterische Merkmale entfallen laut Klarstellung (Q&A Nr. 17)
Übergreifende Regeln für alle Leistungsbereiche
Spannbeton-Zulassung schließt Stahlbeton ein; ein Projekt darf mehreren LB zugeordnet werden; Mischung aus Unternehmens- und Mitarbeiterreferenzen zulässig; Streckenanbindung > 75 m erfüllt Mindestanforderung ebenfalls