Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Hochschule Mittweida schreibt die Lieferung eines Bearbeitungskopfs für das Direct Laser Interference Patterning (DLIP) aus. Mit dem Gerät sollen periodische Mikrostrukturen mit Periodenlängen von wenigen Mikrometern bis ca. 20 µm erzeugt werden.
Wesentliche Eckpunkte:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Alleiniges Zuschlagskriterium: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKernleistung
Lieferung eines Bearbeitungskopfs zur Laserinterferenzstrukturierung (Direct Laser Interference Patterning – DLIP) mit integrierter Scanfunktion. Das Gerät erzeugt periodische Strukturen durch Überlagerung kohärenter Laserstrahlen (Interferenzmuster) mit Periodenlängen von wenigen Mikrometern bis ca. 20 µm und erweitert damit die bestehenden Möglichkeiten des Direct Laser Writing (DLW).
Lieferung & Erfüllungsort
Die Lieferung umfasst das Gerät einschließlich Verpackung und Versand. Erfüllungsort ist das Laserinstitut der Hochschule Mittweida, Haus 42, Schillerstraße 10, 09648 Mittweida. Die Ausführung muss spätestens bis zum 31.08.2026 abgeschlossen sein.
Angebotsstellung
Es handelt sich um eine einheitliche Leistung ohne Losaufteilung. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die genauen technischen Anforderungen ergeben sich aus Anlage 1 (Leistungsbeschreibung); die vertraglichen Rahmenbedingungen aus den Anlagen 7 (Besondere Vertragsbedingungen) und 8 (VOL/B Ausgabe 2003).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung
Der Bieter muss die für die vertragliche Auftragsdurchführung erforderliche Eignung besitzen. Die konkreten Einzelpunkte (z. B. Umsatz, Referenzen, technische Befähigung) sind in Anlage 4 abschließend definiert; diese lag im vorliegenden Ausschnitt nicht vor.
Nachweispflichten und Ausschluss
Vollständige Unterlagen gemäß Anlage 4 sind zwingend einzureichen. Form- und fristgerechte Einreichung ist Voraussetzung; fehlende oder falsche Angaben sowie fehlende Nachunternehmerunterlagen können zum Ausschluss führen. Geprüft wird nur das wirtschaftlichste Angebot.
Sanktionsbezogene Eignung (Art. 5k EU-VO 2022/576)
Der Bieter darf kein russischer Staatsangehöriger sein, keine Niederlassung in Russland haben, nicht im Namen russischer Personen/Organisationen handeln und keine juristische Person mit mehr als 50 % russischer Anteilsbeteiligung sein. Unteraufträge an sanktionierte Unternehmen sind auf max. 10 % des Auftragswerts begrenzt.
Bietergemeinschaften
Bei Bietergemeinschaften haften alle Mitglieder gesamtschuldnerisch. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der die Gemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und – sofern nicht abweichend vereinbart – Zahlungen entgegennimmt. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage 5) ist in diesem Fall zwingend beizufügen.
Nachunternehmer
Nachunternehmer sind zu benennen und deren Eignung nachzuweisen (Anlage 6). Der Anteil wesentlicher, durch Nachunternehmer erbrachter Teilleistungen darf 50 % des Auftragswerts nicht überschreiten; bloße Zulieferungen, Zukäufe und Hilfsleistungen sind davon nicht erfasst.
Im vorliegenden Vergabeunterlagen-Ausschnitt nicht spezifiziert; konkrete Referenzanforderungen sind Anlage 4 zu entnehmen