Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Universitätsklinikum Leipzig sucht einen Dienstleister, der über 4 Jahre (mit Verlängerungsoption) die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitstechnischen Kontrollen (STK), Messtechnischen Kontrollen (MTK) sowie sicherheitstechnische Überprüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3 an medizinischen Geräten und Anlagen durchführt.
Was zu tun ist:
Wertung: 50 % Preis, 50 % Qualität
Auftragswert: ca. 1.180.000 EUR (geschätzt, ohne MwSt.)
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt und Umfang der Prüfungen
Durchgeführt werden müssen drei zusammenhängende Prüfungsarten:
Die Prüfungen erfolgen an medizintechnischen Geräten und elektrischen Anlagen/Betriebsmitteln des Universitätsklinikums Leipzig.
Einsatzorte
Die Leistung ist an folgenden Standorten des Universitätsklinikums Leipzig zu erbringen:
Der genaue Geräte- und Anlagenbestand ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen.
Rechts- und Prüfgrundlage
Maßgebliche Rechtsgrundlage für die Prüfungen ist die DGUV Vorschrift 3 (elektrische Anlagen und Betriebsmittel) in Verbindung mit den einschlägigen Vorgaben für STK und MTK. Die Prüfungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den jeweiligen Herstellervorgaben durchzuführen.
Auftragswert und Vertragsrahmen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche und fachliche Eignung des Personals
Die Eignung wird vorrangig anhand der Qualifikation und der technischen Befähigung des eingesetzten Personals beurteilt (Schlüsselkriterium: Personal, Fachkompetenz, technische Leistungsfähigkeit).
Verlangt werden Nachweise, dass das vorgesehene Prüfpersonal die notwendige Befähigung besitzt, um STK, MTK und DGUV-V3-Prüfungen fachgerecht und regelkonform durchzuführen (z. B. Ausbildung, Schulungen, Befähigungsnachweise).
Vollständigkeit der Angebotsunterlagen
Unternehmensbezogene Nachweise
Der Auftraggeber behält sich vor, unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern (z. B. Registerauszüge, Angaben zur Zuverlässigkeit, Referenzen, Versicherungsnachweise), soweit dies rechtlich zulässig ist.