Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Agri-Photovoltaikanlage
- Geplant ist die kombinierte Nutzung von insgesamt 7,5 ha Ackerfläche auf zwei Teilflächen zur Stromerzeugung und fortgesetzten landwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Die Aufständerung der PV-Module erfolgt ohne Fundamentierung, der Boden unter den Modulen bleibt erhalten und die Anlage ist rückbaubar.
- Nebenanlagen
- Trafo- und Wechselrichterstationen, Speicheranlagen sowie Aufstell- und Zufahrtsflächen beanspruchen zusammen maximal 200 m² baulich.
- Feldlerchenausgleich
- Als Ausgleich ist eine 1.500 m² große Ackerfläche als Buntbrache vorgesehen. Dafür sind 18.000 Ökopunkte bilanziert, die Gesamtbilanz weist einen Überschuss von 78.889 Ökopunkten aus.
- Überwachung von Erdarbeiten
- Ein privates Fachbüro soll den Oberbodenabtrag im Bereich der Bodeneingriffsflächen überwachen. Das Büro ist vor Arbeitsbeginn der unteren und höheren Denkmalschutzbehörde zu benennen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Fassung des Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften (erledigt)16.09.2026
- Vorberatung und Empfehlung des Ortschaftsrats an den Gemeinderat (erledigt)21.10.2026
- Der Gemeinderat soll über Abwägung und Satzungsbeschluss entscheiden, ein Termin ist nicht genannt.als NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Bebauungsplan soll die Voraussetzungen für eine Agri-Photovoltaikanlage im Außenbereich von Dornhan-Fürnsal schaffen. Die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche soll weitgehend erhalten bleiben.
Die Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des nahe gelegenen FFH-Gebiets zu erwarten ist. Es besteht keine räumliche Überlagerung, das Gebiet liegt etwa 40 m nordwestlich des Plangebiets.
Der Ortschaftsrat empfahl dem Gemeinderat am 21.10.2026, die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen, den Entwurf zu billigen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Ein Beschluss des Gemeinderats ist in den Steckbriefen nicht dokumentiert.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ortschaftsrat empfahl dem Gemeinderat, die Stellungnahmen entsprechend dem Abwägungsprotokoll abzuwägen, den Bebauungsplanentwurf zu billigen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Ergebnis: Empfehlung des Ortschaftsrats; ein Ergebnis des Gemeinderats ist nicht genannt..
Noch offen
- Der Gemeinderat muss über den Satzungsbeschluss entscheiden.
- Nach Vorliegen aller Voraussetzungen soll die Verwaltung den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt machen und dem Landratsamt Rottweil anzeigen.
- Vergabe und Kosten für die Errichtung der Anlage sind nicht dokumentiert.
Ort der Leistung
Dornhan, Baden-Württemberg
Markiert ist Dornhan, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
- Finanzierung
- Für den Feldlerchenausgleich sind 18.000 Ökopunkte bilanziert, die Gesamtbilanz weist einen Überschuss von 78.889 Ökopunkten aus.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.