Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Arbeiten an der Gebäudesubstanz
- Die Stadt Wiesloch soll dringend notwendige Arbeiten am Kulturhaus durchführen, um den Gebäudebestand dauerhaft zu sichern. Besonders genannt ist die Fertigstellung der Fassadensanierung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Gemeinderat (erledigt)21.10.2026
- Arbeiten am Kulturhaus fortführenals Nächstes2027
- Stiftungssatzung und bestehenden Mietvertrag überarbeiten2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der bisherige jährliche Betrag von 40.000 € reicht laut Vorlage nicht annähernd für die aktuell notwendigen Arbeiten, insbesondere die Fertigstellung der Fassadensanierung.
Die Stadt Wiesloch verwaltet die Stiftung treuhänderisch. Im bestehenden Mietvertrag ist die Stadt mit den notwendigen Arbeiten am Gebäude betraut, ein Personalkostenersatz ist nicht vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat als Stiftungsrat soll 60.000 € an die Stadt Wiesloch für dringend notwendige Arbeiten an der Gebäudesubstanz des Kulturhauses bereitstellen.
Noch offen
- Die Zustimmung der Stiftungsaufsichtsbehörde Regierungspräsidium Karlsruhe steht aus, eine Rückmeldung lag noch nicht vor.
- Das Ergebnis der Entscheidung des Gemeinderats ist nicht genannt.
Ort der Leistung
Wiesloch, Baden-Württemberg
Markiert ist Wiesloch, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Bereitstellung für Arbeiten am Kulturhausfür 2027 statt 40.000 € | 60.000 € |
|---|
- Finanzierung
- 60.000 € als Einzahlung im Finanzhaushalt/Finanzplan 2027 ausgewiesen. Raten der Vorjahre wurden in den städtischen Haushalt übertragen und angespart.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.