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Bahnhofumbau Mössingen mit Unterführung und Hausbahnsteig

Die Bauwerksliste gibt einen Überblick über die Schieneninfrastruktur und die Kostenbeteiligung der Stadt. Am Bahnhof Mössingen sind eine zweite Personenunterführung für Fuß- und Radverkehr sowie der Neubau des Hausbahnsteigs an Gleis 1 vorgesehen, das Vorhaben ist in Planung.

Kostenschätzung

8,3 Mio. €

Nächster Schritt

Erste Vorplanung mit Kostenschätzung, Ziel Q1 2027

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Bericht

Zweite Personenunterführung
Am Bahnhof ist eine zweite neue Personenunterführung für Fuß- und Radverkehr an der Eisenbahnstraße unter dem Bahndamm mit Anschluss an die Zeppelinstraße geplant.
Hausbahnsteig Gleis 1
Der Hausbahnsteig soll in konventioneller Bauweise neu gebaut werden. Vorgesehen sind 220 m Baulänge und 2,75 m bis 3,40 m Breite, einschließlich Entwässerung, Beleuchtung und Bahnsteigausstattung.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Bericht

  1. Sitzung des Gremiums Gemeinderatals Nächstes02.11.2026
  2. Erste Vorplanung mit Kostenschätzung zur genaueren Ermittlung der FördermittelfähigkeitQ1 2027
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Bauwerksliste soll einen Gesamtüberblick über die Schieneninfrastruktur in Mössingen und die Kostenbeteiligung der Stadt geben. Die Leistungsphasen 1 und 2 erfolgen durch das Projekt ZAB.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Noch offen

  • Die Kostenbeteiligung der Stadt ist noch zu ermitteln.
  • Die Fördermittelfähigkeit soll nach Vorlage der ersten Vorplanung mit Kostenschätzung genauer ermittelt werden.
  • Die Anmeldung von Fördermitteln für Baukosten ist nach Leistungsphase 2 geplant.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Bericht

Kosten laut Dokument
Geschätzte BaukostenPreisstand 20228.300.000 €
Förderung
Landes-GVFG, bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Baukosten plus Planungskostenpauschale
Finanzierung
Die Kostenbeteiligung der Stadt wird innerhalb der Vorplanung durch den Zweckverband RSBNA ermittelt. Förderziel ist Landes-GVFG mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Baukosten und Planungskostenpauschale.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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