Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Baustraße und Umfahrungsstraße
- Die 3,0, 3,50 m breite Straße wird um die gesamte Kläranlage geführt. Zunächst wird sie als ungebundene Kiesstraße hergestellt, nach Abschluss der Sanierungsarbeiten an der Kläranlage soll sie endgültig einen Asphaltbelag erhalten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschränkte Ausschreibung (erledigt)11.09.2026
- Submissionstermin, neun Angebote fristgerecht eingegangen (erledigt)29.09.2026
- Entscheidung des Gemeinderats über die Vergabe (erledigt)20.10.2026
- Herstellung der Umfahrungsstraßeals Nächstes2026
- Beginn der Sanierungsarbeiten an der KläranlageFrühjahr 2027
Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung am 11.09.2026 an zehn leistungsfähige Unternehmen. Neun Angebote gingen fristgerecht zum Submissionstermin am 29.09.2026 ein, alle wurden formal, fachtechnisch und wirtschaftlich geprüft und sind wertbar. Auf ein Vergabegespräch wurde verzichtet.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Kläranlage Buggensegel soll ab dem Jahr 2027 umfassend saniert werden. Für die Sanierung und den Bau der 4. Reinigungsstufe ist eine Umfahrungsstraße erforderlich.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll der Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten zur Erstellung der Baustraße an der Kläranlage Buggensegel an J. Friedrich Storz GmbH Co. KG mit der Angebotssumme von 250.048,01 € brutto zustimmen.
Noch offen
- Entscheidung des Gemeinderats über den Vergabevorschlag, ein Beschlussergebnis ist im Dokument nicht enthalten.
Ort der Leistung
Salem, Baden-Württemberg
Markiert ist Salem, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Günstigstes geprüftes Angebot für Tief- und Straßenbauarbeitenbrutto | 250.048 € |
|---|---|
| Kostenberechnung für die Baustraßebrutto | 275.500 € |
- Förderung
- Förderzusage des Landes für den Bau der 4. Reinigungsstufe, Baustellenbeginn bis 30.12.2026 erforderlich, wobei die Vergabe von Bauleistungen als Baustellenbeginn gilt.
- Finanzierung
- Förderzusage des Landes für den Bau der 4. Reinigungsstufe. Baustellenbeginn muss bis 30.12.2026 erfolgen, als Baustellenbeginn gilt die Vergabe von Bauleistungen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.