Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Modernisierung und Erweiterung des Netto-Markts
- Der Markt an der Bahnhofstraße 17 in Klosterreichenbach soll auf ca. 1.067 m² Verkaufsfläche einschließlich Backshop erweitert werden, der Bestand umfasst ca. 800 m². Der Backshop umfasst 42 m². Vorgesehen sind großzügigere Verkehrs- und Gangflächen sowie ein kundenfreundliches, alten- und behindertengerechtes Gebäude, Sortimentsveränderungen oder -ausweitungen sind nicht vorgesehen.
- Sondergebiet und bauliche Anlagen
- Das Plangebiet umfasst 0,5 ha, die Sondergebietsfläche beträgt 0,5 ha, das Baufenster 0,39 ha. Zulässig sind außerdem eine Cafeteria, ergänzende gastronomische Nutzungen, betriebsnotwendige Nebenanlagen sowie Zufahrts- und Stellplatzflächen einschließlich Fahrradständern, Anlieferungsrampen und E-Mob-Ladesäulen.
- Planungsrechtliche Festsetzungen und Bauvorschriften
- Der Non-Food-Anteil ist auf maximal 25% der Verkaufsfläche begrenzt. Die Grundflächenzahl beträgt maximal 0,6 und darf mit den genannten Anlagen bis maximal 0,95 überschritten werden. Die Gebäudehöhe beträgt bei Flachdächern maximal 4,75 m und bei Satteldächern maximal 5,50 m, die Firsthöhe maximal 9,00 m ab EFH.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Entwurf gebilligt und Offenlage beschlossen (erledigt)24.03.2026
- Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (erledigt)26.03.2026 bis 04.05.2026
- Beteiligung der Öffentlichkeit (erledigt)03.04.2026 bis 04.05.2026
- Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften als Satzungen beschlossen (erledigt)20.10.2026
- Ortsübliche Bekanntmachung, danach kann die Realisierung unmittelbar beginnenals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Öffentliche Beteiligung vom 03.04.2026 bis 04.05.2026 und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange vom 26.03.2026 bis 04.05.2026, der Gemeinderat beschloss Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften als Satzungen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der bisherige Netto-Markt entspricht nicht mehr den heutigen Kunden- und Betreiberanforderungen, zeitgemäßer Einkauf und Weiterbetrieb am bisherigen Standort sind mittelfristig nicht mehr gesichert. Der Bebauungsplan ermöglicht die Modernisierung und Erweiterung.
Der Gemeinderat beschloss am 20.10.2026 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzungen. Der Vorhabenträger trägt die Planungskosten, ein Durchführungsvertrag ist vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Bebauungsplan und zugehörige örtliche Bauvorschriften wurden jeweils als Satzung beschlossen. Ergebnis: Beschlossen am 20.10.2026.
Noch offen
- Ortsübliche Bekanntmachung, der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten damit in Kraft.
Ort der Leistung
Baiersbronn, Baden-Württemberg
Markiert ist Baiersbronn, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
- Finanzierung
- Planungskosten trägt der Vorhabenträger, ein Durchführungsvertrag wird abgeschlossen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.