Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift
- Erschließung
- Ausgleich und Bepflanzung
- Vorgesehen sind außerdem eine niedrigwüchsige Hecke im nordwestlichen Plangebiet sowie vier mittelkronige Bäume nördlich des geplanten Wohnhauses. Die Baumstandorte können um bis zu zehn Meter verschoben werden.
- Freiflächen und Artenschutz
- Nicht überdachte Pkw-Stellplätze sind wasserdurchlässig, gewerblich genutzte Hofflächen wasserundurchlässig zu befestigen. Die Scheune im westlichen Plangebiet ist zu erhalten, bei etwaigem Abriss ist eine erneute Artenschutzüberprüfung erforderlich.
- Schallschutz
- Die Orientierungswerte für Verkehrslärm bleiben tags und nachts an allen Immissionsorten unterschritten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellung des Bebauungsplans und frühzeitige Bürgerbeteiligung beschlossen (erledigt)28.11.2025
- Frühzeitige Bürgerbeteiligung (erledigt)22.12.2025 bis 30.01.2026
- Öffentliche Auslegung, Anregungen und Hinweise gingen ein (erledigt)22.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026
- Beschluss über erneute öffentliche Auslegung und erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Termin nichtals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Gemeinderat beschloss am 28.11.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans, eine örtliche Bauvorschrift und die frühzeitige Bürgerbeteiligung.
Das Gebiet soll als Mischgebiet ausgewiesen werden, die Kosten des Verfahrens und der Erschließung trägt vollständig der Antragsteller.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stellungnahmen sollen entsprechend der Verwaltungsvorlage berücksichtigt, der Entwurf in der Fassung vom 12.03.2026 / 01.09.2026 gebilligt und erneut öffentlich ausgelegt werden. Die Träger öffentlicher Belange sollen erneut beteiligt werden.
Noch offen
- Beschluss über die vorgeschlagene Abwägung, Billigung und erneute öffentliche Auslegung nicht belegt.
- Erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange steht an.
- Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, sobald dieser Rechtskraft erlangt.
Ort der Leistung
Langenau, Baden-Württemberg
Markiert ist Langenau, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Kosten des Verfahrens und der Erschließung trägt vollständig der Antragsteller, für die Stadt fallen keine Kosten an.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.