Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplanänderung
- Der geänderte Bebauungsplan „Altdorf Oberlauchringen, 1. Änderung“ regelt die bebaubare Fläche auf Flst. 15/2 neu. Auf Flst. 15 ist sozialer Wohnungsbau beabsichtigt.
- Hotelanbau und Außenanlagen
- Die Gastronomie auf Flst. 13/2 und 13/3 soll durch einen Anbau für Hotelbetrieb erweitert werden. Außenanlagen, Parken und Biergarten sollen ertüchtigt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung (erledigt)27.02.2019
- Beratung über den Entwurf und Beschluss zur erneuten verkürzten Offenlage vorgesehen (erledigt)22.10.2026
- Beratung über den Entwurf und die erneute verkürzte Offenlage am 22.10.2026als NächstesDanach
Vergabeverfahren
Erneute verkürzte Offenlage und Behördenbeteiligung zum geänderten Bebauungsplanentwurf vorgesehen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Eigentümer der Grundstücke Flst. 13/2 und 13/3 beabsichtigen, die bestehende Gastronomie zu erweitern und auszubauen. Die Festsetzungen im gültigen Bebauungsplan lassen dies nicht zu, der Gemeinderat beschloss die Aufstellung der Änderung am 27.02.2019.
Der Plan wurde nach Stellungnahmen, die überwiegend die Hochwassersituation betrafen, zunächst zurückgestellt. Nach der baulichen Umsetzung der Dammerhöhung am Kotbach ergab eine erneute hydraulische Berechnung, dass das Gebiet nicht mehr als betroffen gilt.
Ein Teil der geplanten Baumaßnahmen wurde bereits realisiert. Für die verbleibenden noch bebaubaren Flächen sind derzeit keine konkreten Bauabsichten bekannt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll den angepassten Entwurf in der Fassung vom 22.10.2026 billigen und eine erneute verkürzte Offenlage sowie Behördenbeteiligung beschließen.
Noch offen
- Beratung und Beschluss des Gemeinderats über den Entwurf und die erneute verkürzte Offenlage, ein Abstimmungsergebnis ist nicht ausgefüllt.
- Für die verbleibenden noch bebaubaren Flächen sind derzeit keine konkreten Bauabsichten bekannt.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Kostenträger sind die Eigentümer der durch den Bebauungsplan ausgewiesenen Grundstücke.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.