Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Elektro-Dienstwagen
- Elektrofahrzeug, viertürig, 4/5 Sitzplätze, Baujahr ab 2023 oder Jahreswagen beziehungsweise Vorführwagen, Händlergarantie, Batterie-Zertifikat, maximal 30.000 km. Ein Neufahrzeug soll aus Kostengründen nicht angeschafft werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Verbandsversammlung sollte über die Freigabe der außerplanmäßigen Ausgabe von bis zu 26.000 € brutto entscheiden (TOP 5) (erledigt)30.09.2026
- Angebote der örtlichen Händler einholen und Dienstwagen beschaffenals Nächstesdanach
Vergabeverfahren
Die örtlichen Händler werden um Angebote gebeten. Der Suchradius wird über den Raum Freiburg hinaus erweitert, die Marke soll eine Vertretung im Raum Freiburg/Denzlingen haben.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im Jahr 2022/2023 hat der Verband zwei gebrauchte Elektrofahrzeuge der Marke eSmart als Dienstwagen beschafft. Die Fahrzeuge erwiesen sich wegen der hohen Laufleistung als reparaturanfällig, ein Fahrzeug ist inzwischen irreparabel defekt.
Die Verwaltung hält einen Ersatz für dringend nötig, weil Außentermine nicht im erforderlichen Umfang möglich sind. Im laufenden Haushaltsjahr stehen keine Mittel für die Ersatzbeschaffung zur Verfügung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verbandsversammlung soll die außerplanmäßige Ausgabe von höchstens 26.000 € brutto für den Ersatz des Dienstwagens freigeben und der Nutzung von Car-Sharing-Fahrzeugen durch die Mitarbeiter zustimmen.
Noch offen
- Welches Modell beschafft wird, steht noch nicht fest. Die Vorlage nennt nur Beispiele.
Ort der Leistung
Denzlingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Denzlingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Ersatzbeschaffung DienstwagenHöchstbetrag brutto, außerplanmäßige Ausgabe | 26.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Im laufenden Haushaltsjahr stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Verbandsversammlung soll die außerplanmäßige Ausgabe freigeben.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.