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Zur EntscheidungVerwaltungsgemeinschaft Boxberg-Ahorn · Planung & Beratung · Sitzung am

Flächennutzungsplanänderung Boxberg-Ahorn

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans soll das neue Feuerwehrgerätehaus in Unterschüpf und eine Freiflächen-Photovoltaikanlage in Angeltürn ermöglichen. Der Entwurf und die Abwägung der Stellungnahmen liegen dem Gemeinsamen Ausschuss zur Entscheidung vor.

Nächster Schritt

Entscheidung des Gemeinsamen Ausschusses über Abwägung, Planentwurf und öffentliche Beteiligung, anschließend

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Änderung des Flächennutzungsplans
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans Boxberg-Ahorn umfasst die Grundlage für das neue Feuerwehrgerätehaus in Unterschüpf und eine Freiflächen-Photovoltaikanlage in Angeltürn.
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Vorgesehen ist eine einmonatige öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Boxberg und der Gemeindeverwaltung Ahorn sowie eine Online-Veröffentlichung auf den Homepages. Behörden und Nachbargemeinden werden beteiligt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans (erledigt)27.01.2026
  2. Vorberatung der Stellungnahmen in den Gemeinderäten Boxberg und Ahorn (erledigt)21.09.2026 und 22.09.2026
  3. Einmonatige öffentliche Auslegung und Online-Veröffentlichung des Entwurfsals NächstesNach Entscheidung des Gemeinsamen Ausschusses
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Öffentliche Auslegung und Online-Veröffentlichung des Entwurfs für einen Monat, Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Gemeinsame Ausschuss beschloss am 27.01.2026 die 3. Änderung des Flächennutzungsplans, um ein neues Feuerwehrgerätehaus in Unterschüpf und eine Freiflächen-Photovoltaikanlage in Angeltürn zu ermöglichen. Die Gemeinderäte Boxberg und Ahorn berieten die Stellungnahmen am 21.09.2026 beziehungsweise 22.09.2026 vor.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinsame Ausschuss soll den Abwägungsvorschlag der Verwaltung annehmen und dem Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans zustimmen, außerdem soll die öffentliche Beteiligung durchgeführt werden.

Noch offen

  • Entscheidung des Gemeinsamen Ausschusses über den Abwägungsvorschlag, den Planentwurf und die öffentliche Beteiligung.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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