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BeschlossenZweckverband Bodensee-Wasserversorgung · Bau & Handwerk, Energie & Umwelt, Planung & Beratung · Sitzung am

Freiflächen-PV Aldingen

Die Bodensee-Wasserversorgung plant zur Dekarbonisierung ihres Energiebedarfs eine Freiflächen-PV-Anlage südwestlich von Aldingen. Der Gemeinderat billigte am 20.10.2026 den Entwurf und beschloss die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, das Bebauungsplanverfahren läuft weiter.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Freiflächen-Photovoltaikanlage
Geplant ist eine Anlage mit rund 7,2 MWp auf rund 5,2 ha im Gewann Brühl. Sie umfasst die Flurstücke 5423, 5424 und 5431 vollständig sowie 5425 teilweise. Die Fläche unter den Modulen soll Grünland bleiben, zwischen Modulunterkante und Geländeoberfläche ist ein Mindestabstand von 80 cm einzuhalten.
Grünlandpflege und Ausgleich
Das Grünland im Modulfeld soll extensiv beweidet werden, Mulchen, Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel sind untersagt. Vorgesehen sind vier Fledermauskästen sowie eine freiwachsende Feldhecke östlich des Plangebiets.
Bebauungsplanverfahren
Vorgesehen ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Durchführungsvertrag. Der Gemeinderat beschloss die Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Aufstellungsbeschluss (erledigt)08.04.2025
  2. Entwurf gebilligt und Beteiligung beschlossen (erledigt)20.10.2026
  3. Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGBals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Durchführungsvertrag. Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Bodensee-Wasserversorgung möchte ihren Energiebedarf dekarbonisieren. Der erzeugte Strom soll für die Pumpen des angrenzenden Pumpwerks genutzt werden.

Der Gemeinderat beschloss am 08.04.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Am 20.10.2026 beschloss er die Behandlung der eingegangenen Anregungen, billigte den Entwurf und beschloss die Beteiligung.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagene Behandlung der eingegangenen Anregungen, billigt den Entwurf und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Form der Offenlage. Ergebnis: Beschlossen am 20.10.2026.

Noch offen

  • Die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren ist erforderlich, sie wurde angestoßen.
  • Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden steht noch aus.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Finanzierung
Die Kosten für das Verfahren trägt der Vorhabenträger.

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