Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Freiflächen-Photovoltaikanlage
- Geplant ist eine Anlage mit rund 7,2 MWp auf rund 5,2 ha im Gewann Brühl. Sie umfasst die Flurstücke 5423, 5424 und 5431 vollständig sowie 5425 teilweise. Die Fläche unter den Modulen soll Grünland bleiben, zwischen Modulunterkante und Geländeoberfläche ist ein Mindestabstand von 80 cm einzuhalten.
- Grünlandpflege und Ausgleich
- Das Grünland im Modulfeld soll extensiv beweidet werden, Mulchen, Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel sind untersagt. Vorgesehen sind vier Fledermauskästen sowie eine freiwachsende Feldhecke östlich des Plangebiets.
- Bebauungsplanverfahren
- Vorgesehen ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Durchführungsvertrag. Der Gemeinderat beschloss die Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Aufstellungsbeschluss (erledigt)08.04.2025
- Entwurf gebilligt und Beteiligung beschlossen (erledigt)20.10.2026
- Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGBals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Durchführungsvertrag. Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Bodensee-Wasserversorgung möchte ihren Energiebedarf dekarbonisieren. Der erzeugte Strom soll für die Pumpen des angrenzenden Pumpwerks genutzt werden.
Der Gemeinderat beschloss am 08.04.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Am 20.10.2026 beschloss er die Behandlung der eingegangenen Anregungen, billigte den Entwurf und beschloss die Beteiligung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagene Behandlung der eingegangenen Anregungen, billigt den Entwurf und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Form der Offenlage. Ergebnis: Beschlossen am 20.10.2026.
Noch offen
- Die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren ist erforderlich, sie wurde angestoßen.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden steht noch aus.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
- Finanzierung
- Die Kosten für das Verfahren trägt der Vorhabenträger.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.