Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Sanierung und Modernisierung
- Das gesamte Gebäude soll saniert und modernisiert werden. Verwaltungsbüros, WC-Räume und Technikausstattung gehören dazu. Mengen nennt das Dokument nicht.
- Umbau und Erweiterung
- Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Gebäudes am Marktplatz 1 in Gerstetten, Flurstück 99.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Die Vorlage zur Vergabe der Planungsleistungen an ein bestimmtes Architekturbüro stand im Gemeinderat auf der Tagesordnung (erledigt)29.09.2026
- Ausarbeitung des Projekts und Antrag auf Fördermittelals Nächstesdanach
- Umsetzung von Sanierung, Modernisierung, Umbau und Erweiterungdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Vorhaben betrifft die Musikschule im denkmalgeschützten alten Rathaus am Marktplatz 1 in Gerstetten. Das Gebäude soll auf einen Stand gebracht werden, der die Anforderungen an eine differenzierte Musikausbildung, adäquate Verwaltungsbüros, zeitgemäße WC-Räume und Technikausstattung erfüllt.
Erste Grundlagengespräche mit dem Denkmalamt und den Nutzern haben stattgefunden. Das Architekturbüro, das die Planung übernehmen soll, schätzt die Projektgesamtkosten auf ca. 868.000 € brutto. Die Vorlage zur Vergabe der Planung stand am 29.09.2026 auf der Tagesordnung des Gemeinderats.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verwaltung schlägt vor, die Planungsleistungen an ein bestimmtes Architekturbüro zu vergeben, stufenweise zunächst bis zur Genehmigungsplanung (LP 4).
Noch offen
- Die Fördermittel sind noch zu beantragen.
- Wann die Bauleistungen vergeben werden, nennt die Vorlage nicht.
- Das Ergebnis der Beratung vom 29.09.2026 liegt nicht vor.
Ort der Leistung
Gerstetten, Baden-Württemberg
Markiert ist Gerstetten, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Projektgesamtkostenca., brutto, Schätzung des Architekturbüros | 868.000 € |
|---|
- Förderung
- Förderantrag geplant, Höhe nicht genannt
- Finanzierung
- Für das Projekt sollen Fördermittel beantragt werden. Die Höhe nennt das Dokument nicht.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.