Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
- Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 524, 524/2, 524/4 bis 524/9 und 546 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 535, insgesamt ca. 51.341 m². Vorgesehen sind die Erweiterung bestehender Betriebsgebäude im Nordosten und ihre Verbindung zu einer zusammenhängenden Produktionshalle sowie ein Bürogebäude im Nordwesten. Die geplanten baulichen Anlagen haben eine Höhe von ca. 15m.
- Schallschutz
- Vorgeschlagene Geräuschemissionskontingente für das Gewerbegebiet sind tags LEK = 57,8 dB(A) und nachts LEK = 44,7 dB(A). Im Genehmigungsverfahren muss der Betrieb die Einhaltung der Immissionskontingente unter Einbeziehung aller relevanten Schallquellen nachweisen.
- Löschwasser
- Die über den Grundschutz hinaus erforderliche Löschwassermenge von 96m³/h muss der Gewerbebetrieb durch eine Zisterne oder einen Löschwassertank sicherstellen und im Genehmigungsverfahren nachweisen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit (erledigt)17. Juli 2026 bis 28. August 2026
- Satzungsbeschluss des Gemeinderats (erledigt)20.10.2026
- Unterlagen ab diesem Datum zur Einsicht im Bürgermeisteramt Blaustein bereitgehaltenals Nächstes21.10.2026
- Unterlagen im Rathaus Blaustein, Marktplatz 2, zur Einsicht bereitgehaltenab Frühjahr 2030
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Bebauungsplanänderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Ergänzungen und Erweiterungen sowie die langfristige Sicherung des Unternehmensstandorts.
Die Öffentlichkeit war vom 17. Juli 2026 bis 28. August 2026 beteiligt. Der Gemeinderat beschloss am 20.10.2026 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als selbstständige Satzungen. Sie treten mit ortsüblicher Bekanntmachung in Kraft.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Markbronn, Dietingen, 3. Änderung“ und örtliche Bauvorschriften als selbstständige Satzungen beschlossen. Ergebnis: Beschlossen am 20.10.2026..
Noch offen
- Die Satzungen treten erst mit ortsüblicher Bekanntmachung in Kraft.
- Der städtebauliche Vertrag mit allen aktualisierten Anlagen soll vor der Satzung des Bebauungsplans von Vorhabenträger und Stadt unterschrieben werden.
- Im Genehmigungsverfahren sind die Einhaltung der Immissionskontingente und die Löschwasserversorgung nachzuweisen.
Ort der Leistung
Blaustein, Baden-Württemberg
Markiert ist Blaustein, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
- Finanzierung
- Die Vorhabenträgerin trägt die Kosten des Bebauungsplans mit den zugehörigen Gutachten und Fachplanungen.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.