Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Dach und Fassade
- Dach mit Dämmung und Neueindeckung, Instandsetzung der Fassaden, Sandsteingewände, Klappläden und Verschindelungen. Das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Gebäudes soll weitgehend erhalten bleiben.
- Innenbereich
- Ein barrierefreies WC, die Erneuerung der noch vorhandenen Fenster und die Neugestaltung des Versammlungsraums im Obergeschoss.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung bei der unteren Denkmalschutzbehörde eingereicht (erledigt)21.07.2026
- Gemeinderat nimmt die Sanierungsmaßnahme einstimmig zustimmend zur Kenntnis und genehmigt die außerplanmäßige Ausgabe (TOP 6) (erledigt)22.09.2026
- Beginn der Sanierung der Ortsverwaltungals Nächstes2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Ortsverwaltung Böffingen in der Bergstraße 2 soll über die Städtebauförderung „Ortskern Böffingen“ saniert werden. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung wurde am 21.07.2026 eingereicht, das Landesamt für Denkmalpflege wird beteiligt.
Die Planungen laufen bereits seit 2023. Für die bereits angefallenen Planungskosten war eine außerplanmäßige Ausgabe nötig, der Gemeinderat genehmigte sie am 22.09.2026. Im Haushaltsplan 2026 wurden für die Sanierung keine Mittel veranschlagt, weil der Beginn erst für 2027 vorgesehen war.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Sanierungsmaßnahme zustimmend zur Kenntnis. Er genehmigte eine außerplanmäßige Ausgabe von 27.378,29 € brutto für die bereits angefallenen Planungskosten des beauftragten Architekten. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Die denkmalrechtliche Genehmigung steht laut Vorlage noch aus.
Ort der Leistung
Glatten, Baden-Württemberg
Markiert ist Glatten, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Sanierung der Ortsverwaltung gesamt (Kostenschätzung)brutto | 614.040 € |
|---|
- Förderung
- voraussichtlich 313.160,40 € nach der Städtebauförderrichtlinie
- Finanzierung
- Im Haushaltsplan 2026 sind keine Mittel für die Sanierung veranschlagt. Nach der Städtebauförderrichtlinie beträgt die Förderung voraussichtlich 313.160,40 €. Der kommunale Eigenanteil liegt dann bei 300.879,60 €.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.