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BeschlossenGemeinde Glatten · Bau & Handwerk · Sitzung am

Sanierung Ortsverwaltung Böffingen in Glatten

Die Ortsverwaltung Böffingen in der Bergstraße 2 soll über die Städtebauförderung „Ortskern Böffingen“ saniert werden. Der Gemeinderat nahm die Maßnahme am 22.09.2026 einstimmig zustimmend zur Kenntnis. Die Kostenschätzung liegt bei 614.040 € brutto, die Sanierung soll 2027 beginnen.

Kostenschätzung

614.040 €

Nächster Schritt

Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung läuft, Sanierungsbeginn 2027 vorgesehen

Ausführung

Beginn der Sanierung 2027

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Dach und Fassade
Dach mit Dämmung und Neueindeckung, Instandsetzung der Fassaden, Sandsteingewände, Klappläden und Verschindelungen. Das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Gebäudes soll weitgehend erhalten bleiben.
Innenbereich
Ein barrierefreies WC, die Erneuerung der noch vorhandenen Fenster und die Neugestaltung des Versammlungsraums im Obergeschoss.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung bei der unteren Denkmalschutzbehörde eingereicht (erledigt)21.07.2026
  2. Gemeinderat nimmt die Sanierungsmaßnahme einstimmig zustimmend zur Kenntnis und genehmigt die außerplanmäßige Ausgabe (TOP 6) (erledigt)22.09.2026
  3. Beginn der Sanierung der Ortsverwaltungals Nächstes2027
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Ortsverwaltung Böffingen in der Bergstraße 2 soll über die Städtebauförderung „Ortskern Böffingen“ saniert werden. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung wurde am 21.07.2026 eingereicht, das Landesamt für Denkmalpflege wird beteiligt.

Die Planungen laufen bereits seit 2023. Für die bereits angefallenen Planungskosten war eine außerplanmäßige Ausgabe nötig, der Gemeinderat genehmigte sie am 22.09.2026. Im Haushaltsplan 2026 wurden für die Sanierung keine Mittel veranschlagt, weil der Beginn erst für 2027 vorgesehen war.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Sanierungsmaßnahme zustimmend zur Kenntnis. Er genehmigte eine außerplanmäßige Ausgabe von 27.378,29 € brutto für die bereits angefallenen Planungskosten des beauftragten Architekten. Ergebnis: einstimmig.

Noch offen

  • Die denkmalrechtliche Genehmigung steht laut Vorlage noch aus.

Ort der Leistung

Glatten, Baden-Württemberg

Markiert ist Glatten, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Sanierung der Ortsverwaltung gesamt (Kostenschätzung)brutto614.040 €
Förderung
voraussichtlich 313.160,40 € nach der Städtebauförderrichtlinie
Finanzierung
Im Haushaltsplan 2026 sind keine Mittel für die Sanierung veranschlagt. Nach der Städtebauförderrichtlinie beträgt die Förderung voraussichtlich 313.160,40 €. Der kommunale Eigenanteil liegt dann bei 300.879,60 €.

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