Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Stromkonzession
- Recht zur Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für Errichtung und Betrieb von Leitungen zur örtlichen Stromversorgung. Dafür erhält die Gemeinde eine Konzessionsabgabe. Solche Verträge laufen regelmäßig 20 Jahre.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Neuabschluss des Konzessionsvertrags stand auf der Tagesordnung des Gemeinderats (erledigt)06.10.2026
- Bekanntmachung im Bundesanzeiger, Interessenbekundung mindestens drei Kalendermonateals Nächstesdanach
- Bisheriger Konzessionsvertrag läuft aus30.06.2029
Vergabeverfahren
Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Interessierte Unternehmen haben mindestens drei Kalendermonate Zeit, ihr Interesse zu bekunden. Bei mehreren Interessenten ist ein transparentes Auswahlverfahren nach § 46 EnWG durchzuführen. Dafür will die Verwaltung eine Anwaltskanzlei beauftragen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der 2009 abgeschlossene Konzessionsvertrag für die Stromversorgung läuft zum 30.06.2029 aus. Die Neuvergabe richtet sich insbesondere nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Spätestens zwei Jahre vor Ablauf muss die Gemeinde das Vertragsende im Bundesanzeiger bekannt machen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Stromnetz nicht zu übernehmen. Die Verwaltung rät davon ab, weil Finanzierung sowie kaufmännischer und technischer Betrieb dagegen sprechen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat sollte beschließen, das Stromnetz nicht zu übernehmen und die Neuvergabe im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Bei mehreren Interessenten soll die Verwaltung eine Anwaltskanzlei mit dem Auswahlverfahren beauftragen dürfen.
Noch offen
- Ob mehrere Unternehmen Interesse bekunden, ist noch offen.
- Ob der Gemeinderat zugestimmt hat, geht aus der Vorlage nicht hervor.
Ort der Leistung
Herdwangen-Schönach, Baden-Württemberg
Markiert ist Herdwangen-Schönach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.