Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Drucksache
- Klimaanlage Rathaus
- Klimaanlage für die Büros im Erdgeschoss und Obergeschoss sowie für den Sitzungssaal des Rathauses. Eine PV-Anlage ist laut Entwurf vorhanden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Drucksache
- Haushaltsentwurf 2027 gehörte zu den Unterlagen der Gemeinderatssitzung (erledigt)19.10.2026
- Beschluss der Haushaltssatzung 2027 laut Satzungsentwurfals Nächstes14.12.2026
- Mittel für die Klimaanlage sind im Haushaltsjahr 2027 veranschlagt2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Entwurf des Haushaltsplans 2027 der Stadt Kandern trägt den Stand 06.10.2026. Er enthält eine Liste der Investitionsmaßnahmen, darunter die Klimaanlage für das Rathaus mit Büros im Erdgeschoss und Obergeschoss sowie dem Sitzungssaal.
Im Finanzplan 2027 bis 2030 ist die Maßnahme nur für 2027 mit 136.000 € angesetzt. Der Entwurf gehörte zu den Unterlagen der Gemeinderatssitzung am 19.10.2026. Der Entwurf der Haushaltssatzung trägt das Datum 14.12.2026.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Laut Satzungsentwurf soll der Gemeinderat die Haushaltssatzung 2027 am 14.12.2026 beschließen. Das Dokument enthält keinen eigenen Beschlussvorschlag zur Klimaanlage.
Noch offen
- Der Haushaltsplan 2027 ist ein Entwurf. Die Haushaltssatzung ist noch nicht beschlossen.
- Beim Anteil für den Sitzungssaal steht im Entwurf der Vermerk „alternative Räume im Sommer!?“.
- Das Dokument nennt weder ein Vergabeverfahren noch einen Termin für die Vergabe.
Ort der Leistung
Kandern, Baden-Württemberg
Markiert ist Kandern, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Drucksache
| Klimaanlage Rathaus, Büros und Sitzungssaal gesamtlaut Haushaltsentwurf 2027, brutto oder netto nicht angegeben | 136.000 € |
|---|---|
| Anteil Büros im Erdgeschoss und Obergeschoss | 51.000 € |
| Anteil Sitzungssaal | 85.000 € |
- Finanzierung
- Die Klimaanlage ist als Investition im Entwurf des Haushaltsplans 2027 veranschlagt. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.