Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Geplante Kindertagesstätte
- Vorgesehen war ein zweigeschossiger Neubau beziehungsweise Anbau am Standort Schwedenschanze 10 für 40 Kinder über drei Jahren.
- Abschluss der Planung und Abrechnung
- Die Verwaltung soll die Planung abschließen und die erbrachten Planungsleistungen sowie daraus resultierende Kosten abrechnen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorberatung im Jugendhilfeausschussals Nächstes04.11.2026
- Vorberatung im Haupt-, Finanz- und Klimaausschuss03.12.2026
- Entscheidung im Gemeinderat/Stiftungsrat17.12.2026
- Voraussichtliche Auszahlung der Planungskosten-Zuschüsse2027
- Städtebauförderung für den Kita-Anbau kann noch beantragt werden2029
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Planung sollte das bestehende Betreuungsangebot der Villa Wessenberg um eine Kita für Kinder über drei Jahren erweitern. 2022 wurden Planungskosten-Zuschüsse beschlossen und zusätzliche Krippengruppen in die Kita-Bedarfsplanung aufgenommen.
Die Stadt bewertet die Investition angesichts veränderter Bedarfslage und Haushaltslage kritisch. Die Vorlage empfiehlt die Beendigung, eine Entscheidung des Gemeinderats ist noch nicht belegt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Das Projekt Anbau/Erweiterung der Kindertagesstätte Wessenberg am Standort Schwedenschanze 10 soll beendet werden. Die Verwaltung soll die Planung abschließen, die vorgesehenen Planungskosten-Zuschüsse auszahlen und die zusätzlichen Ü3-Gruppen nicht weiter in die Bedarfsplanung aufnehmen.
Noch offen
- Die Entscheidung des Gemeinderats steht noch aus, anschließend sollen die weiteren Schritte zur Beendigung mit der Stiftung abgestimmt werden.
- Die erbrachten Planungsleistungen, die daraus resultierenden Kosten und die mögliche Bezuschussung sind noch nicht genau beziffert.
- Der Zuschuss für einen Kita-Anbau am Standort über Städtebauförderung kann noch bis 2029 beantragt werden.
Ort der Leistung
Konstanz, Baden-Württemberg
Markiert ist Konstanz, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| 4.806.930 € | |
| Voraussichtliche Zuschüsse zu Planungskostenca., 2027, 80 % | 250.000 € |
| Jährlicher städtischer Betriebskostenzuschuss bei Umsetzungüberschlägig, jährlich | 550.000 € |
| Im Haushaltsplan eingepreiste Projektzuschüssesollen aus dem Finanzhaushalt herausgerechnet werden | 2.390.500 € |
| Erwartete Landes-Sanierungszuschüsseim Haushaltsplan eingepreist, sollen aus dem Finanzhaushalt herausgerechnet werden | nicht beziffert |
- Förderung
- Grundsätzlich bis zu ca. 500.000 Euro Städtebauförderung möglich, Zuschuss noch bis 2029 beantragbar
- Finanzierung
- Die Stadt sollte 80 % der Investitionskosten übernehmen, nach der Kostenberechnung 2026 rund 3,85 Mio. Euro. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Städtebauförderung von bis zu ca. 500.000 Euro. Bei Vollbelegung stünden dem jährlichen Betriebskostenzuschuss FAG-Zuweisungen des Landes von ca. 136.000 gegenüber. Das Betriebsdefizit würde zu 94 % durch die Stadt und zu 6 % durch den Träger finanziert.
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