Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Änderung IV des Flächennutzungsplans
- Die Fläche im Bereich des Bebauungsplans „Auf Eggen II, Änderung 1“ wird als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Naturkindergarten“ dargestellt. Maßgebend sind der Lageplan und die Begründung vom 28.09.2026.
- Bebauungsplan „Auf Eggen II, Änderung 1“
- Das Bebauungsplanverfahren soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Naturkindergartens am Maienbühl schaffen.
- Planungsleistungen und Gutachten
- Die genannten Kosten beziehen sich zusammen auf die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Einleitungsbeschluss durch den Gemeinderat Lörrach (erledigt)02.10.2025
- Einleitungsbeschluss durch den Gemeinderat Inzlingen (erledigt)23.09.2025
- Einleitungsbeschluss im elektronischen Umlaufverfahren durch den gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Lörrach-Inzlingen (erledigt)13.10.2025
- Öffentliche Auslegung (erledigt)29.06.2026 bis 31.07.2026
- Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technikals Nächstes05.11.2026
- Beschlussfassung im Gemeinderat Inzlingen17.11.2026
- Beschlussfassung im Gemeinderat19.11.2026
Vergabeverfahren
Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erfolgt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der befristet genehmigte Naturkindergarten am Maienbühl kann laut Vorlage nicht aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden. Die Änderung IV soll die planungsrechtliche Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung „Auf Eggen II, Änderung 1“ schaffen.
Der Einleitungsbeschluss wurde 2025 gefasst. Die öffentliche Auslegung fand vom 29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 statt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen sind die Zustimmung zu den Abwägungsvorschlägen und die Feststellung der Änderung IV des Flächennutzungsplans 2022 im Bereich des Bebauungsplans „Auf Eggen II, Änderung 1“.
Noch offen
- Die Stellungnahmen aus der Beteiligung sind zu behandeln, die vorgeschlagene Feststellung der Änderung IV steht noch zur Beschlussfassung an.
Ort der Leistung
Lörrach, Baden-Württemberg
Markiert ist Lörrach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Planungsleistungen und Gutachten für Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan zusammenca. | 60.000 € |
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.