Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Mängelbeseitigung
- Einbehalte aus Schlussrechnungen werden nach erfolgter Abarbeitung der Mängel ausgezahlt.
- Planer-Resthonorare und zusätzliche Maßnahmen
- Fällig werden die Resthonorare der Planer sowie Kosten für beauftragte, nicht vorgesehene Maßnahmen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Sitzung des Gremiums Gremium (erledigt)22.10.2026
- Arbeiten an der Kita bis auf Kleinigkeiten abgeschlossen (erledigt)2024
- Zustimmung des Gemeinderates zu den Mehrausgabenals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Arbeiten an der Kita im Schafwiesenweg wurden 2024 bis auf Kleinigkeiten abgeschlossen. Bei der Abnahme einzelner Gewerke wurden Einbehalte für Mängelbeseitigung vorgenommen, die nach Abarbeitung der Mängel ausgezahlt werden.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden Planer-Resthonorare fällig. Zudem wurden Maßnahmen beauftragt, die in der Baumaßnahme nicht vorgesehen waren.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Zustimmung des Gemeinderates zu erforderlichen Mehrausgaben von 100.000 € für den Neubau der Kindertagesstätte.
Noch offen
- Die Zustimmung des Gemeinderates zu den erforderlichen Mehrausgaben steht noch aus.
Ort der Leistung
Eberbach, Baden-Württemberg
Markiert ist Eberbach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Außerplanmäßige Aufwendungen für den Neubau der Kindertagesstätte | 100.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Deckung aus Mitteln des I-Auftrags I36200000060 Neubau Jugendzentrum, die 2026 nicht vollständig benötigt werden, Zuweisung zum I-Auftrag I36505000060 Neubau Kindertagesstätte.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.