Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Elektro- und Heizungstechnik
- Erneuerung der Elektroinstallation und der Heizungsanlage der Fahrzeughalle und der Werkstatt.
- Brandschutz und Energie
- Das Gebäude wird brandschutztechnisch und energetisch ertüchtigt.
- Ladeinfrastruktur und Photovoltaik
- Bei der Sanierung ist eine geeignete Wallbox zum Laden eines Elektrofahrzeugs zu berücksichtigen. Außerdem ist eine Photovoltaikanlage vorgesehen, deren Strom unter anderem dafür genutzt werden soll.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Gemeinderat beschließt die Sanierung mit Kostenrahmen und vergibt die Fachplanungen (erledigt)30.09.2026
- Vergabe der Bauleistungen innerhalb des Kostenrahmensals Nächstesdanach
Vergabeverfahren
Die Fachplanungen hat der Gemeinderat am 30.09.2026 vergeben. Für die Bauleistungen nennt der Beschluss kein Verfahren.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Fahrzeughalle und die angrenzende Werkstatt des Baubetriebshofs in Rielasingen-Worblingen werden saniert. Der Gemeinderat hat dafür am 30.09.2026 den Projektbeschluss gefasst.
Die Sanierung umfasst die Erneuerung der Elektroinstallation und der Heizungsanlage sowie die brandschutztechnische und energetische Ertüchtigung des Gebäudes.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat hat die Sanierung mit einem Kostenrahmen von bis zu 1.300.000 Euro brutto beschlossen und die Fachplanungen vergeben. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Ob und wann die Bauleistungen ausgeschrieben werden, nennt der Beschluss nicht.
Ort der Leistung
Rielasingen-Worblingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Rielasingen-Worblingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
| Sanierung Fahrzeughalle und Werkstatt, Kostenrahmenbrutto, Obergrenze | 1.300.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Für das Vorhaben liegen bewilligte Fördermittel vor. Die Verwaltung wickelt sie nach den Zuwendungsbescheiden ab. Die Höhe nennt der Beschlussauszug nicht.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.