Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Vertragliche Regelung zur Trägerschaft der Schulsozialarbeit
- Vorgesehen ist ein Vertrag mit dem Diakonieverband Nördlicher Schwarzwald zur Trägerschaft der Schulsozialarbeit an der Christiane-Herzog-Realschule.
- Schulsozialarbeit
- Das Gehalt wird nach der Tarifordnung des Diakonieverbands (KAO) bezahlt und von der Stadt Nagold in dieser Höhe ausgeglichen. Verwaltungs- und Sachkosten werden als pauschale Overheadkosten in Höhe von 15 % der tariflichen Personalkosten vor Abzug der Fördermittel berechnet und ausgeglichen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Kultur-, Umwelt- und Sozialausschussals Nächstes05.11.2026
- Beschlussfassung im Gemeinderat24.11.2026
Vergabeverfahren
Vertrag nach dem Vorbild der vertraglichen Regelung zur Trägerschaft mit dem YOUZ Nagold e. V.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Diakonieverband Nördlicher Schwarzwald ist seit vielen Jahren Träger der Schulsozialarbeit an der Christiane-Herzog-Realschule, die Zusammenarbeit hat sich bewährt. Die Stadt Nagold will die Trägerschaft wie bei der Regelung mit dem YOUZ Nagold e. V. vertraglich festhalten.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll die beigefügte vertragliche Regelung zur Trägerschaft der Schulsozialarbeit an der Christiane-Herzog-Realschule mit dem Diakonieverband beschließen.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Stadt gleicht das Gehalt nach der Tarifordnung des Diakonieverbands (KAO) in dieser Höhe aus. Verwaltungs- und Sachkosten werden als pauschale Overheadkosten von 15 % der tariflichen Personalkosten vor Abzug der Fördermittel berechnet und ausgeglichen.
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