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Schulsozialarbeit an der Christiane-Herzog-Realschule in

Der Diakonieverband Nördlicher Schwarzwald trägt seit vielen Jahren die Schulsozialarbeit an der Christiane-Herzog-Realschule. Eine vertragliche Regelung zur Trägerschaft liegt zur Beratung im Ausschuss und zur Beschlussfassung im Gemeinderat vor.

Nächster Schritt

Beratung im Kultur-, Umwelt- und Sozialausschuss am 05.11.2026 und Beschlussfassung im Gemeinderat am 24.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Vertragliche Regelung zur Trägerschaft der Schulsozialarbeit
Vorgesehen ist ein Vertrag mit dem Diakonieverband Nördlicher Schwarzwald zur Trägerschaft der Schulsozialarbeit an der Christiane-Herzog-Realschule.
Schulsozialarbeit
Das Gehalt wird nach der Tarifordnung des Diakonieverbands (KAO) bezahlt und von der Stadt Nagold in dieser Höhe ausgeglichen. Verwaltungs- und Sachkosten werden als pauschale Overheadkosten in Höhe von 15 % der tariflichen Personalkosten vor Abzug der Fördermittel berechnet und ausgeglichen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung im Kultur-, Umwelt- und Sozialausschussals Nächstes05.11.2026
  2. Beschlussfassung im Gemeinderat24.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Vertrag nach dem Vorbild der vertraglichen Regelung zur Trägerschaft mit dem YOUZ Nagold e. V.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Diakonieverband Nördlicher Schwarzwald ist seit vielen Jahren Träger der Schulsozialarbeit an der Christiane-Herzog-Realschule, die Zusammenarbeit hat sich bewährt. Die Stadt Nagold will die Trägerschaft wie bei der Regelung mit dem YOUZ Nagold e. V. vertraglich festhalten.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat soll die beigefügte vertragliche Regelung zur Trägerschaft der Schulsozialarbeit an der Christiane-Herzog-Realschule mit dem Diakonieverband beschließen.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Stadt gleicht das Gehalt nach der Tarifordnung des Diakonieverbands (KAO) in dieser Höhe aus. Verwaltungs- und Sachkosten werden als pauschale Overheadkosten von 15 % der tariflichen Personalkosten vor Abzug der Fördermittel berechnet und ausgeglichen.

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