Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Schulsozialarbeit an den Grundschulen
- Derzeit ist ein Schulsozialarbeiter mit insgesamt 77 % Stellenanteil eingesetzt, aufgeteilt auf je 38,5 % pro Grundschule. Vorgeschlagen werden Erhöhungen um 23 % auf 100 %, um 50 % auf 127 % oder um 100 % auf 177 %. Zusätzlich würden einmalige Sachkosten anfallen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Haupt- und Finanzausschussals Nächstes03.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Elternbeiräte der Neubergschule und der Kurpfalzschule wünschen höhere Stellenanteile der Schulsozialarbeit. Derzeit ist an den Dossenheimer Grundschulen ein Schulsozialarbeiter mit insgesamt 77 % Stellenanteil eingesetzt, je 38,5 % pro Grundschule.
Im Schuljahr 2025/2026 besuchten insgesamt 429 Kinder beide Grundschulen. Die Schulsozialarbeit wird durch Postillion e.V. angeboten.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Wunsch der Eltern soll im Gremium beraten und ein möglicher Lösungsansatz an den Gemeinderat herangetragen werden.
Noch offen
- Die Entscheidung über eine Erhöhung und ein möglicher Lösungsansatz für den Gemeinderat sind noch offen.
- Die tatsächliche Kostenentwicklung ist offen: Der Kreis hat eine Dynamisierung der Förderung beschlossen, zugleich sind regelmäßige Personalkostensteigerungen zu erwarten, die Landesförderung wurde noch nie erhöht.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Aktuelle Schulsozialarbeit, jährlich | 79.500 € |
|---|---|
| Erhöhung um 23 % auf 100 %, jährlichFördermittel berücksichtigt | 14.674 € |
| Erhöhung um 50 % auf 127 %, jährlichFördermittel berücksichtigt | 31.900 € |
| Erhöhung um 100 % auf 177 %, jährlichFördermittel berücksichtigt | 63.800 € |
- Förderung
- Für 2025/2026: Rhein-Neckar-Kreis 19.635 Euro und Land 12.895 Euro, bei den Erhöhungsvarianten sind Fördermittel berücksichtigt.
- Finanzierung
- Für 2025/2026 betrug die Förderung des Rhein-Neckar-Kreises 19.635 Euro und die des Landes 12.895 Euro, der Gemeindeanteil betrug 46.970 Euro. Die Kalkulation der Erhöhungsvarianten berücksichtigt aktuelle Förderbeträge von Kreis und Land.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.