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Zur EntscheidungGemeinde Sipplingen · Energie & Umwelt · Sitzung am

Stromlieferung 2028 bis 2030 in Sipplingen

Die Stromlieferverträge aus der Bündelausschreibung 2025 bis 2027 enden am 31.12.2027. Sipplingen will Ökostrom ohne Neuanlagenquote für alle gemeindlichen Abnahmestellen einschließlich Straßenbeleuchtung beschaffen. Der Gemeinderat soll über die Teilnahme entscheiden, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Ausschreibung

Teilnahmeerklärung bis 30.11.2026, Ausschreibungsergebnis voraussichtlich ab August 2027

Ausführung

Lieferzeitraum 2028 bis 2030

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Stromlieferung
Ökostrom ohne Neuanlagenquote für alle gemeindlichen Abnahmestellen einschließlich Straßenbeleuchtung. Die 36 Abnahmestellen werden über den Lieferzeitraum 2028 bis 2030 versorgt. Die Arbeitspreisbildung erfolgt gesondert für jedes Lieferjahr durch strukturierte, tranchenweise Beschaffung.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Gemeinderat entscheidet über die erneute Teilnahme an der Bündelausschreibungals Nächstes29.10.2026
  2. Frist für die Teilnahmeerklärung30.11.2026
  3. Ausschreibungsergebnis voraussichtlich verfügbar, anschließend Unterrichtung des GemeinderatsAugust 2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Teilnahme an der Bündelausschreibung des Gemeindetags. Mit der Teilnahmeerklärung gilt zugleich der Vergabebeschluss für das wirtschaftlichste Angebot, die Arbeitspreise werden je Lieferjahr gesondert gebildet.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Stromlieferverträge aus der Bündelausschreibung 2025 bis 2027 enden zum 31.12.2027. Die erneute Ausschreibung soll die Anschlussversorgung sichern.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat soll die erneute Teilnahme an der Bündelausschreibung Stromlieferung 2028 bis 2030 für Ökostrom ohne Neuanlagenquote für alle Abnahmestellen einschließlich Straßenbeleuchtung beschließen. Die Verwaltung soll die Teilnahmeerklärung fristgerecht abgeben und die weiteren Verfahrensschritte begleiten.

Noch offen

  • Die endgültigen Arbeitspreise je Lieferjahr und die daraus folgenden haushaltsrechtlichen Auswirkungen stehen noch aus, der Gemeinderat soll nach Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse voraussichtlich im August 2027 unterrichtet werden.

Ort der Leistung

Sipplingen, Baden-Württemberg

Markiert ist Sipplingen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Derzeitige Bruttostromkosten pro Jahrrund, brutto, davon rund 20.000 € Arbeitspreiskosten und rund 41.000 € Netznutzung, Steuern, Abgaben, Umlagen u. Ä.61.000 €
Kosten je Abnahmestelle für die Teilnahmenetto, 32,00 € je Abnahmestelle × 36 Abnahmestellen1.152 €
Pauschalhonorarnetto200 €
Gesamtkosten der Teilnahmenetto, 1.608,88 € brutto einschließlich 256,88 € Umsatzsteuer1.352 €
Finanzierung
Die konkreten Energiekosten für die Haushaltsjahre 2028 ff. werden in der jeweiligen Haushaltsplanung bzw. mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt, sobald die Preise bekannt sind.

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