Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Stromlieferung
- Ökostrom ohne Neuanlagenquote für alle gemeindlichen Abnahmestellen einschließlich Straßenbeleuchtung. Die 36 Abnahmestellen werden über den Lieferzeitraum 2028 bis 2030 versorgt. Die Arbeitspreisbildung erfolgt gesondert für jedes Lieferjahr durch strukturierte, tranchenweise Beschaffung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat entscheidet über die erneute Teilnahme an der Bündelausschreibungals Nächstes29.10.2026
- Frist für die Teilnahmeerklärung30.11.2026
- Ausschreibungsergebnis voraussichtlich verfügbar, anschließend Unterrichtung des GemeinderatsAugust 2027
Vergabeverfahren
Teilnahme an der Bündelausschreibung des Gemeindetags. Mit der Teilnahmeerklärung gilt zugleich der Vergabebeschluss für das wirtschaftlichste Angebot, die Arbeitspreise werden je Lieferjahr gesondert gebildet.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stromlieferverträge aus der Bündelausschreibung 2025 bis 2027 enden zum 31.12.2027. Die erneute Ausschreibung soll die Anschlussversorgung sichern.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll die erneute Teilnahme an der Bündelausschreibung Stromlieferung 2028 bis 2030 für Ökostrom ohne Neuanlagenquote für alle Abnahmestellen einschließlich Straßenbeleuchtung beschließen. Die Verwaltung soll die Teilnahmeerklärung fristgerecht abgeben und die weiteren Verfahrensschritte begleiten.
Noch offen
- Die endgültigen Arbeitspreise je Lieferjahr und die daraus folgenden haushaltsrechtlichen Auswirkungen stehen noch aus, der Gemeinderat soll nach Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse voraussichtlich im August 2027 unterrichtet werden.
Ort der Leistung
Sipplingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Sipplingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Derzeitige Bruttostromkosten pro Jahrrund, brutto, davon rund 20.000 € Arbeitspreiskosten und rund 41.000 € Netznutzung, Steuern, Abgaben, Umlagen u. Ä. | 61.000 € |
|---|---|
| Kosten je Abnahmestelle für die Teilnahmenetto, 32,00 € je Abnahmestelle × 36 Abnahmestellen | 1.152 € |
| Pauschalhonorarnetto | 200 € |
| Gesamtkosten der Teilnahmenetto, 1.608,88 € brutto einschließlich 256,88 € Umsatzsteuer | 1.352 € |
- Finanzierung
- Die konkreten Energiekosten für die Haushaltsjahre 2028 ff. werden in der jeweiligen Haushaltsplanung bzw. mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt, sobald die Preise bekannt sind.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.