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Zur EntscheidungStadt Engen · Energie & Umwelt, Planung & Beratung · Vorlage vom

Solarpark Gewann Bleiche in Engen-Welschingen

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan betrifft eine rund 6,13 ha große Fläche östlich des Bleichehofs an der Bahnlinie Singen-Engen. Die Planung wurde nach der frühzeitigen Beteiligung angepasst, die Beschlussvorlage sieht die Billigung und anschließende Offenlage vor. Ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplanung für den Solarpark
Die Planung betrifft die Flurstücke 3560 und 3561 der Gemarkung Welschingen auf einer Gesamtfläche von ca. 6,13 ha. Die Lage und Ausrichtung der PV-Module wurden wegen der Blendwirkung entsprechend dem Blendgutachten angepasst.
Offenlage und Behördenanhörung
Vorgesehen sind die Offenlage der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellungsbeschluss gefasst (erledigt)21.10.2025
  2. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit (erledigt)02.04.2026 bis 04.05.2026
  3. Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat vorgesehen (erledigt)22.10.2026
  4. Beschluss über Planung, Offenlage und Behördenanhörung, Termin der Offenlage nicht genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 21.10.2025 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit fand vom 02.04.2026 bis 04.05.2026 statt, die eingegangenen Anregungen wurden in die Planunterlagen eingearbeitet.

Das Plangebiet liegt östlich des Bleichehofs, etwa 650 m von Welschingen und rund 1 km von Ehingen entfernt, an der Bahnlinie Singen-Engen. Es umfasst die Flurstücke 3560 und 3561 der Gemarkung Welschingen mit einer Gesamtfläche von ca. 6,13 ha.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Planung billigen und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschließen.

Noch offen

  • Beschlussfassung über die Planung, Offenlage und Anhörung der Träger öffentlicher Belange
  • Durchführung der Offenlage und Anhörung

Ort der Leistung

Engen, Baden-Württemberg

Markiert ist Engen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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