Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Änderung des Flächennutzungsplans
- Die 64. Änderung betrifft die Sonderbaufläche Solarpark Pfaffenklinge in Unterweissach. Grundlage sind das Deckblatt vom 01.03.2024 und die Begründung des Stadtplanungsamts vom 08.08.2024 mit Änderung vom 27.03.2025. Das Deckblatt hat den Maßstab 1:10000.
- Grünordnerische Maßnahmen im Bebauungsplanverfahren
- Vorgesehen sind gebietsheimische, artenreiche Wiesen unter und zwischen den Modulreihen sowie Heckenpflanzungen nördlich und südlich der Anlage. Im Bebauungsplan ist eine Rückbauverpflichtung mit Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit nach dauerhafter Betriebseinstellung festgesetzt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung (erledigt)09.02.2026 bis 13.03.2026
- Stellungnahme des Stadtplanungsamts (erledigt)17.03.2026
- Vorlage zur Feststellung im Gemeinderat (erledigt)22.10.2026
- Beschlussfassung im gemeinsamen Ausschuss, danach Vorlage beim Regierungspräsidium zur Genehmigungals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Beschlussvorschlag zur Behandlung der Anregungen entsprechend der Stellungnahme des Stadtplanungsamts und zur Feststellung der Flächennutzungsplanänderung.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Planentwurf mit Begründung wurde vom 09.02.2026 bis 13.03.2026 öffentlich ausgelegt. Anregungen aus der Auslegung und die Stellungnahme des Stadtplanungsamts vom 17.03.2026 sollten in der Sitzung vorgetragen werden.
Das Vorhaben soll einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte nach § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Bürgeranregungen gingen laut Bericht nicht ein.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Über die Anregungen entsprechend der Stellungnahme des Stadtplanungsamts entscheiden, die Beteiligten informieren und die 64. Änderung des Flächennutzungsplans feststellen.
Noch offen
- Beschlussfassung im gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
- Genehmigung durch das Regierungspräsidium
- Für den Bebauungsplan wird empfohlen, Starkregen ausdrücklich im Textteil zu behandeln und Maßnahmen für gefährdete Bereiche festzulegen. Im Starkregenfall können über 2 m/s Fließgeschwindigkeit und Überflutungstiefen bis zu 1 m auftreten.
- Das Landwirtschaftsamt äußerte weiterhin Bedenken gegen die Flächennutzungsplanänderung.
Ort der Leistung
Weissach im Tal, Baden-Württemberg
Markiert ist Weissach im Tal, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.