Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme
- Geplant ist eine Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 bis 164 b BauGB im Gebiet Unterdorf Ludwigshafen. Der räumliche Umgriff des Antrags wurde erweitert.
- Wasserleitungen und Kanäle
- Vorgesehen ist die Erneuerung von Wasserleitungen und Kanälen als notwendige, mit den zuwendungsfähigen Maßnahmen verbundene Maßnahmen.
- Weitere Erneuerungsmaßnahmen
- Die Übersicht umfasst städtebauliche Planungen, Gestaltungsmaßnahmen und die Förderung privater Erneuerungsmaßnahmen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat diskutiert die Notwendigkeit städtebaulicher Maßnahmen im Unterdorf (erledigt)30.04.2024
- Notwendigkeit städtebaulicher Maßnahmen festgestellt (erledigt)04.06.2024
- Antragstellung zur Aufnahme in Förderprogramme des Landes beschlossen (erledigt)16.09.2025
- Beratung der Beschlussvorlage zum Förderantrag (erledigt)20.10.2026
- Über den Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm entscheidenals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Gemeinderat diskutierte am 30. April 2024 die Notwendigkeit städtebaulicher Maßnahmen im Unterdorf und stellte sie mit Beschluss vom 4. Juni 2024 fest. Anlass sind der Wandel der innerörtlichen Wirtschaftsstruktur und baulicher Erneuerungsbedarf.
Der Gemeinderat beschloss am 16. September 2025 bereits eine Antragstellung. Nun wird ein neuerlicher Antrag mit erweitertem räumlichem Umgriff vorgeschlagen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wurde, die Aufnahme des Gebiets Unterdorf Ludwigshafen gemäß Lageplan vom 28.09.2026 in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung und die entsprechende Förderung zu beantragen.
Noch offen
- Ob das vollständige oder einfache Sanierungsverfahren gewählt wird und welche Maßnahmen konkret gefördert werden, ist noch nicht entschieden.
- Die Kosten- und Finanzierungsübersicht steht auch bei einer Förderzusage unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit des Gemeindeanteils.
- Ein Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage ist nicht dokumentiert.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Grundsätzlich werden 60 % der als förderfähig anerkannten Kosten vom Land bezuschusst, 40 % trägt die Gemeinde. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht beruht lediglich auf Kostenschätzungen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.