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Vergabe läuftGemeinde Hüttlingen · Planung & Beratung, Energie & Umwelt · Sitzung am

Starkregenrisikomanagement in Hüttlingen

Für die Vorsorge gegen zunehmende Starkregenereignisse und die Fortschreibung der allgemeinen Kanalisationsplanung soll ein kommunales Starkregenrisikomanagement-Konzept erstellt werden. Angebote von drei Ingenieurbüros wurden angefordert, die Gemeindeverwaltung prüft sie und soll im November 2026 den Fördermittelantrag mit dem wirtschaftlichsten Angebot.

Nächster Schritt

Fördermittelantrag noch im November 2026, Vergabe nach Fördermittelzusage durch den Gemeinderat

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Starkregengefahrenkarten, Risikoanalyse und Handlungskonzept
Erstellt werden Starkregengefahrenkarten zur Darstellung der Gefährdung, eine Risikoanalyse sowie ein Handlungskonzept mit möglichen Maßnahmen zur Minimierung von Schäden durch Starkregenereignisse. Das Betrachtungsgebiet umfasst grundsätzlich die Gemeindefläche Hüttlingens einschließlich des Einzugs umliegender Gewässer.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Abstimmungsgespräch mit dem Landratsamt Ostalbkreis, das Betrachtungsgebiet wurde festgelegt. (erledigt)23.09.2026
  2. Ende der Ausschreibungsfrist für die angeforderten Angebote. (erledigt)19.10.2026
  3. Fördermittelantrag soll gestellt werden.als NächstesNovember 2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Angebote wurden anhand eines Musterverzeichnisses der LUBW von drei Ingenieurbüros angefordert. Die Angebote werden geprüft, der Fördermittelantrag soll mit dem wirtschaftlichsten Angebot gestellt werden. Die Vergabe an ein Ingenieurbüro erfolgt nach Fördermittelzusage durch den Gemeinderat.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Starkregenereignisse nehmen voraussichtlich durch den Klimawandel an Intensität und Häufigkeit zu. Vorsorgemaßnahmen sollen Schäden vermeiden oder minimieren.

Das Starkregenrisikomanagement wird auch für die Gefährdungsanalyse zur Fortschreibung der allgemeinen Kanalisationsplanung benötigt. Das Betrachtungsgebiet umfasst grundsätzlich die Gemeindefläche Hüttlingens, der Einzug umliegender Gewässer soll mitbetrachtet werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der weiteren Abwicklung und der Stellung des Fördermittelantrags über den Geschäftsbereich Wasserwirtschaft des Landratsamts Ostalbkreis an das Regierungspräsidium Stuttgart.

Noch offen

  • Prüfung der Angebote durch die Gemeindeverwaltung
  • Fördermittelantrag und Fördermittelzusage
  • Vergabe an ein Ingenieurbüro durch den Gemeinderat

Ort der Leistung

Hüttlingen, Baden-Württemberg

Markiert ist Hüttlingen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Förderung
Förderfähig mit einem Fördersatz von 70 Prozent nach Nr. 12.7 FrWw, Antragstellung über den Geschäftsbereich Wasserwirtschaft des Landratsamts Ostalbkreis an das Regierungspräsidium Stuttgart
Finanzierung
Das Konzept ist nach Nr. 12.7 FrWw mit einem Fördersatz von 70 Prozent förderfähig. Der Fördermittelantrag soll über den Geschäftsbereich Wasserwirtschaft des Landratsamts Ostalbkreis an das Regierungspräsidium Stuttgart gestellt werden.

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