Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Starkregengefahrenkarten, Risikoanalyse und Handlungskonzept
- Erstellt werden Starkregengefahrenkarten zur Darstellung der Gefährdung, eine Risikoanalyse sowie ein Handlungskonzept mit möglichen Maßnahmen zur Minimierung von Schäden durch Starkregenereignisse. Das Betrachtungsgebiet umfasst grundsätzlich die Gemeindefläche Hüttlingens einschließlich des Einzugs umliegender Gewässer.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Abstimmungsgespräch mit dem Landratsamt Ostalbkreis, das Betrachtungsgebiet wurde festgelegt. (erledigt)23.09.2026
- Ende der Ausschreibungsfrist für die angeforderten Angebote. (erledigt)19.10.2026
- Fördermittelantrag soll gestellt werden.als NächstesNovember 2026
Vergabeverfahren
Angebote wurden anhand eines Musterverzeichnisses der LUBW von drei Ingenieurbüros angefordert. Die Angebote werden geprüft, der Fördermittelantrag soll mit dem wirtschaftlichsten Angebot gestellt werden. Die Vergabe an ein Ingenieurbüro erfolgt nach Fördermittelzusage durch den Gemeinderat.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Starkregenereignisse nehmen voraussichtlich durch den Klimawandel an Intensität und Häufigkeit zu. Vorsorgemaßnahmen sollen Schäden vermeiden oder minimieren.
Das Starkregenrisikomanagement wird auch für die Gefährdungsanalyse zur Fortschreibung der allgemeinen Kanalisationsplanung benötigt. Das Betrachtungsgebiet umfasst grundsätzlich die Gemeindefläche Hüttlingens, der Einzug umliegender Gewässer soll mitbetrachtet werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der weiteren Abwicklung und der Stellung des Fördermittelantrags über den Geschäftsbereich Wasserwirtschaft des Landratsamts Ostalbkreis an das Regierungspräsidium Stuttgart.
Noch offen
- Prüfung der Angebote durch die Gemeindeverwaltung
- Fördermittelantrag und Fördermittelzusage
- Vergabe an ein Ingenieurbüro durch den Gemeinderat
Ort der Leistung
Hüttlingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Hüttlingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Förderung
- Förderfähig mit einem Fördersatz von 70 Prozent nach Nr. 12.7 FrWw, Antragstellung über den Geschäftsbereich Wasserwirtschaft des Landratsamts Ostalbkreis an das Regierungspräsidium Stuttgart
- Finanzierung
- Das Konzept ist nach Nr. 12.7 FrWw mit einem Fördersatz von 70 Prozent förderfähig. Der Fördermittelantrag soll über den Geschäftsbereich Wasserwirtschaft des Landratsamts Ostalbkreis an das Regierungspräsidium Stuttgart gestellt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.